Laut Gutachter ließ der Gaggenauer Tierhalter seine Lämmer hungern
Mildes Urteil für den Angeklagten: Das Amtsgericht Gernsbach hat das Strafverfahren gegen einen 35-Jährigen aus Gaggenau wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in der Lämmerzucht vorläufig eingestellt. Auflage ist, dass er 500 Euro an das Tierheim Rastatt überweist und eine Fortbildung macht.