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Mildes Urteil des Amtsgerichts Gernsbach: Geldauflage und Fortbildung

Laut Gutachter ließ der Gaggenauer Tierhalter seine Lämmer hungern

Mildes Urteil für den Angeklagten: Das Amtsgericht Gernsbach hat das Strafverfahren gegen einen 35-Jährigen aus Gaggenau wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in der Lämmerzucht vorläufig eingestellt. Auflage ist, dass er 500 Euro an das Tierheim Rastatt überweist und eine Fortbildung macht.

29.03.2018, Baden-Württemberg, Daugendorf: Ein Lämmchen springt auf einer Wiese in die Luft. (zu dpa: "Osterlämmer" vom 30.03.2018) Foto: Thomas Warnack/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Die Lämmeraufzucht als Gerichtsthema: Vor dem Amtsgericht Gernsbach ging es um mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, hier ein Symbolbild. Foto: Thomas Warnack/dpa

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