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Ehefrau erstochen

Urteil im Gernsbacher Mordprozess: 33-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt

Im Gernsbacher Mordprozess steht am Dienstagnachmittag das Urteil fest: Das Landgericht Baden-Baden befindet den 33-jährigen Mann für schuldig.

Der Angeklagte in einem Mordprozess wartet in einem Sitzungssaal des Landgerichts auf den Beginn der Verhandlung.
Der 33 Jahre alte Mann hat seine Ehefrau mit mehreren Messerstichen auf Hals und Oberkörper getötet. Foto: Uli Deck/dpa

Im Mordprozess von Gernsbach-Obertsrot sind am Dienstagnachmittag im Baden-Badener Landgericht die letzten Worte gefallen: Ein 33-jähriger Mann aus Afghanistan wurde zu lebenslanger Haft wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt. Ob der Verurteilte Revision einreicht, ist noch unklar.

Er hat die ebenfalls aus Afghanistan stammende 27-Jährige am 1. Juni 2023 heimtückisch mit einem kleinen und einem großen Küchenmesser an Hals und Oberkörper tödlich verletzt.

Blutverlust führte zum Tod des Opfers in Gernsbach

Zu Beginn des Angriffs in den frühen Morgenstunden habe die Frau geschlafen oder geruht und sei deshalb „völlig wehrlos“ gewesen, sagte Richter Stefan Schmid. Der durch die Stichverletzungen hervorgerufene Blutverlust führte schnell zum Tod des Opfers.

Zu den Vorwürfen hatte sich der Verurteilte bisher nur in Form einer schriftlichen Erklärung geäußert. Am Dienstag ergriff er nach den Schlussplädoyers erstmals das Wort im Gerichtssaal: „Ich bin sehr traurig über das, was geschehen ist.“

Kinder der Getöteten waren zum Tatzeitpunkt zwischen zwei und sieben Jahre alt

Es mache ihn auch traurig, dass seine Kinder nun ohne Vater und Mutter aufwachsen müssten, sagte er. In Obertsrot lebten auch der gemeinsame Sohn des Paares und drei Töchter der Getöteten. Zum Tatzeitpunkt waren sie zwischen zwei und sieben Jahre alt.

Schließlich sagte der 33-Jährige mit gesenktem Kopf: „Ich habe meine Frau sehr geliebt.“ Er leide ebenfalls sehr unter den Folgen des Vorfalls im Juni 2023. Mehr sagte der Verurteilte nicht. Zur Tatnacht äußerte er sich am Dienstag somit nicht.

Das hatte der Verurteilte aber am dritten Verhandlungstag getan. In seiner Einlassung gab er an, dass seine Frau ihn am 1. Juni zuerst mit dem Messer attackiert habe. Die Verteidigerin beantragte in ihrem Plädoyer den Freispruch des Verurteilten wegen unzureichender Beweislage. Es sei nämlich nicht ausgeschlossen, dass der 33-Jährige aus Notwehr gehandelt habe.

Landgericht Baden-Baden folgt Antrag des Staatsanwalts

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte hingegen eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Dass das Gericht dem Antrag im Urteil letztlich folgte, begründete Richter Schmid wie folgt: Die Einlassung des 33-Jährigen enthalte mehrere Widersprüche und Unstimmigkeiten. So seien zum Beispiel nach der Tat keinerlei Hinweise gefunden worden, die auf einen Kampf mit seiner Frau hingedeutet hätten.

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