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Gernsbacher Kinderporno-Fall

Jurist erklärt: Wie aus dem Besitz von Kinderpornos schwerer sexueller Missbrauch werden kann

Der Fall eines 27-Jährigen, der mehrere Monate lang als Erzieher in einer Gernsbacher Kita gearbeitet hat, wirft weiter Fragen auf. Ein Gespräch mit einem auf Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalt aus Mannheim.

Das Foto zeigt ein liegendes Strafgesetzbuch von außen.
In Paragraf 176 StGB ist der sexuelle Missbrauch an Kindern geregelt. Paragraf 184 befasst sich mit Kinderpornografie. Foto: picture alliance / dpa

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