Fahndungserfolg: Bereits am vergangenen Dienstag wurde nach Angaben der Polizei ein 20-jähriger Autofahrer festgenommen. Er soll am 20. Januar einen schweren Verkehrsunfall in Gaggenau-Ottenau verursacht haben. Bei der Flucht vor der Polizei soll der Fahrer von der Straße abgekommen und auf einem Gehweg mit einer 72-jährigen Fußgängerin zusammengestoßen sein.
72-Jährige erlag ihren schweren Verletzungen
Das Unfallopfer erlag den schweren Verletzungen, wie die Polizei am 28. Februar berichtete. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Baden-Baden wurde jetzt ein Haftbefehl wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung gegen den 20-Jährigen erlassen.
Der 20-Jährige kam seinerzeit mit leichten Blessuren davon. Der Schaden an seinem Auto und am Wartehäuschen wird auf insgesamt etwa 15.000 Euro geschätzt. Die weiteren Ermittlungen brachten ans Licht, dass der junge Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und zudem unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten gestanden haben könnte.
Haftbefehlseröffnung beim Ermittlungsrichter
Der Autofahrer wurde nach der Festnahme zur Haftbefehlseröffnung dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht in Rastatt vorgeführt. Der Haftbefehl wurde in Kraft gesetzt und der Tatverdächtige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
„Fahrzeugrennen“ heißt laut Polizei nicht, dass man Hinweise habe auf weitere Rennfahrer. Ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ im Sinne des Paragraf 315d des Strafgesetzbuches könne auch heißen ein Rennen gegen die Zeit und vor der Flucht vor der Polizei.