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Spaziergängerin macht spektakulären Fund

Weiter Rätselraten um die Sexpuppe im Gaggenauer Wald

Der Schreck war groß am Montagnachmittag für eine Spaziergängerin in Gaggenau. In der Nähe des Waldseebads hat sie einen nackten, leblosen Frauenkörper ohne Kopf entdeckt. Bei näherem Hinsehen stellte es sich als Sexpuppe heraus.

Ein Absperrband der Polizei.
Ein Absperrband der Polizei. Foto: Daniel Vogl/dpa/Symbolbild

„Die klassischen Fundsachen sind eher Fahrräder“, kommentierte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Offenburg den Fund: Beim Spazierengehen im Gaggenauer Stadtwald beim Waldseebad hat am Montag eine Frau einen leblosen, unbekleideten Körper auf dem Boden in einem Waldstück entdeckt. Der Eigentümer ist nach wie vor unbekannt.

Gaggenauer Polizei stellt Fund sicher

Allen Anzeichen nach handelt es sich um eine Art der unerlaubten Entsorgung von Gegenständen. Die anfängliche Befürchtung der Finderin, es könne sich um einen Leichenfund handeln, bestätigte sich nicht: Bei der lebensgroßen Puppe ohne Kopf handelt es sich um Sexspielzeug. Um anderen Menschen den Schrecken zu ersparen, meldete die Spaziergängerin den Fund bei der Polizei.

Die Polizei in Gaggenau hat den Körper noch am Montagnachmittag sichergestellt. Einer ersten Schätzung zufolge ist das Gewicht der nicht aufblasbaren, sondern mutmaßlich aus Silikon gefertigten Figur durchaus mit einem menschlichen Körper zu vergleichen. Die Größe beträgt etwa 1,60 Meter.

Eigentümer muss mit Bußgeld rechnen

Derzeit wird die Puppe im Polizeirevier in Gaggenau gelagert. Näher untersucht wurde die Puppe nicht. Doch gebe es auch keine Hinweise auf Handlungen, die eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses nach sich ziehen könnten, bestätigt Revierleiter Jens Vogel. Ein Eigentümer habe sich bislang nicht gemeldet, so Vogel weiter. Er gehe auch nicht davon aus, dass dies noch geschehen werde. Schließlich müsste der Eigentümer mit einem Bußgeld rechnen.

Maßgeblich ist hier der Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg. Je nachdem, ob die Puppe als „Gegenstand kleinen Umfangs“ oder „größeren Umfangs“ klassifiziert wird, wären 50 bis 100 Euro oder 100 bis 300 Euro Bußgeld denkbar.

Somit ist davon auszugehen, dass die Puppe in den nächsten Tagen dem städtischen Bauhof zur Entsorgung übergeben werden wird.

Immer wieder kommt es im Stadtgebiet zur unerlaubten Entsorgung von Gegenständen. So berichtete der Altkleider-Recycler Terec am 14. Februar, dass Barhocker, ein Sofa, Autoreifen oder Matratzen bei dem Container an der Festhalle Bad Rotenfels einfach abgestellt wurden.

Vergangene Woche fanden Mitarbeiter  beim Entleeren eines Kleidercontainers bei der Festhalle in Rotenfels abgestellte Möbel, Matratzen und Autoreifen vor.
Vergangene Woche fanden Mitarbeiter beim Entleeren eines Kleidercontainers bei der Festhalle in Rotenfels abgestellte Möbel, Matratzen und Autoreifen vor. Foto: Stadt Gaggenau

Die Stadtverwaltung bittet um jetzt Hinweise aus der Bevölkerung. Wem das Sofa, die Stühle oder die Reifen bekannt vorkommen, soll dies über den Schadensmelder der Gaggenauer Bürger-App oder unter Tel. 07225 962-0 melden.

Richtige Entsorgung

Infos zur Entsorgung von Hausmüll, Gegenständen oder Sperrmüll gibt es unter www.awb-landkreis-rastatt.de/de/Was-wohin und bei der Deponie Hintere Dollert in Oberweier (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, von 8 bis 12.30 und 13 bis 16 Uhr, Samstag von 8 bis 14 Uhr).

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