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"Papierkram ohne Ende"

Achern: Meinungen zur Bonpflicht für Bäckereien gehen auseinander

Mit dem neuen Kassengesetz kommt am 1. Januar 2020 die Bonpflicht für Bäckereien. Bedeutet: In Zukunft muss jeder Kunde einen Beleg über seinen Einkauf erhalten, sei er noch so klein. Die Verpflichtung sorgt in Achern für Unmut, bei Händlern, Verkaufspersonal und Kunden. Andere hingegen halten die Bonpflicht für richtig und wichtig.

Kassenzettel? Nein, danke: Noch verzichten viele Bäcker-Kunden (wie hier in der Acherner K&U-Filiale) auf einen Beleg. Das soll sich durch die Bon-Pflicht ab 1. Januar ändern.
Kassenzettel? Nein, danke: Noch verzichten viele Bäcker-Kunden (wie hier in der Acherner K&U-Filiale) auf einen Beleg. Das soll sich durch die Bon-Pflicht ab 1. Januar ändern. Foto: Alina Meier

Mit dem neuen Kassengesetz kommt am 1. Januar 2020 auch die Bonpflicht für Bäckereien . Bedeutet: In Zukunft muss jeder Kunde einen Beleg über seinen Einkauf erhalten, sei er noch so klein. Die Verpflichtung sorgt in Achern für Unmut, bei Händlern, Verkaufspersonal und vor allem bei Kunden. Andere hingegen halten die Bonpflicht für richtig und wichtig.

„Brauchen Sie den Kassenzettel?“ fragt die Acherner Bäckerei-Verkäuferin ihre Kundin, die gerade eine Brezel gekauft hat. „Nein danke, für die eine Brezel brauch’ ich den nicht“, antwortet die lachend, die Verkäuferin druckt den Beleg also gar nicht erst aus.

Was jetzt noch freiwillig ist, wird ab dem 1. Januar 2020 aber gesetzliche Pflicht. Ab diesem Tag bekommt jeder Kunde in der Bäckerei, beim Frisör oder im Dönerladen einen Kassenbon – ob er will oder nicht, für 50 Brötchen oder eben nur für die eine Brezel. Die Meinungen zur neuen Bonpflicht sind in Achern allerdings unterschiedlich.

Unverständnis angesichts Klima-Debatte

Wer den Betrieb in den örtlichen Bäckereien beobachtet, merkt schnell, dass hier tatsächlich nur einzelne Kunden einen Beleg verlangen. Die Frage nach der Bonpflicht löst Kopfschütteln aus, trifft bei den Kunden überwiegend auf Unverständnis.

„Das ist doch Blödsinn“, sagt eine Frau mit einem Einkauf von mehreren Tüten. „Ich nehme den Beleg nicht mit und werde es auch in Zukunft nicht. Bei größeren Anschaffungen ist das okay, aber bei einem Brot?“

Sie könne es nachvollziehen, dass jemand, der es abrechnen müsse, einen Beleg verlange und diesen dann auch bekomme, sagt eine andere Kundin, aber die Bonpflicht sei für sie einfach nur Papierverschwendung, gerade angesichts der aktuellen Klima-Debatte.

Papierkram ohne Ende.

„Papierkram ohne Ende“ bedeute das für sie, stimmt die Verkäuferin in der Acherner Filiale von Peter’s gute Backstube zu. Jetzt habe man viele Kunden endlich soweit, dass sie mit einer eigenen Stofftasche kämen, um Papiertüten zu sparen und jetzt das.

Täglich viele Meter an weggeworfenem Papier

Die Verkäuferin einer anderen Bäckerei in Achern zeigt auf die Frage nach der Bonpflicht einen gerade ausgedruckten Kassenzettel. Der sei (vor allem durch bestimmte Pflichtangaben) immer mindestens so lang – immerhin gute 17 Zentimeter stellt sich beim Nachmessen heraus – und das auch, wenn der Kunde eben nur die eine Brezel kaufe. Wie viele Meter an weggeworfenem Papier da täglich zusammenkämmen, könne man sich ja dann überlegen.

Woanders ist es schon lange Pflicht

Die Verkäuferin der K&U-Filiale glaubt zwar ebenfalls, dass es mehr Papiermüll geben wird, kann die gesetzliche Maßnahme aber auch nachvollziehen. „Es ist eigentlich nicht verkehrt, dass der Kunde weiß, wo sein Geld ist. Es ist überall schon lange Pflicht, jetzt halt auch hier“

Sie hätten zwar viele Kunden, die ihren Einkauf direkt vor Ort verzehrten, vor allem Schüler, die hier ihren Pausen-Snack holten und natürlich keinen Bon brauchten. Trotzdem gebe es einige, gerade ältere Kunden, die auf ihr Geld achten müssten und immer den Kassenzettel mitnehmen. Sie sei der Meinung, sagt sie, dass in Zukunft auch mehr Leute den Ausdruck eines Belegs in Anspruch nehmen würden, wenn man sie nur darauf aufmerksam mache.

Anstieg der Müllmassen

Diese Ansicht teilt Jürgen Kammerer, Vertriebsleiter bei Peter’s gute Backstube nicht. Das Unternehmen habe bereits vor mehr als zehn Jahren auf Computer-Kassen umgestellt und zu Beginn noch automatisch jeden Bon ausgedruckt. Schon nach kurzer Zeit hätten die Mitarbeiter aus den Filialen gebeten, diese Funktion wieder zu ändern, denn: „90 Prozent der Kunden möchten den Bon nicht“, erklärt Kammerer, „und bei einer fünfstelligen Kundenzahl, die wir täglich haben, wäre das ein extremer Anstieg unseres Verbrauchs von Spezialpapier und damit Massen von Müll.“

Trotzdem würden sie die gesetzlichen Vorgaben natürlich umsetzen und die Kunden ab Januar auf die Bonpflicht hinweisen, bestätigt Kammerer, sollte es allerdings eine Alternative geben, wolle man es vermeiden.

Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung

Um solche Alternativen, genauer um die Möglichkeit der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, also oder Befreiung von der Bonpflicht kümmere sich gerade der Bäckerinnungsverband, erzählt Frank Orlemann, Geschäftsführer der gleichnamigen Bäckerei und Konditorei.

Viele Kunden wollen keinen Beleg

Er habe seinen Angestellten schon vor Jahren die Anweisung gegeben, dass jeder Kunde einen Bon bekommen sollte. „Nur, die Kunden wollen den Beleg gar nicht und ich kann keinen zwingen, den Bon mitzunehmen“, berichtet er von seiner Erfahrung.

Im Prinzip sei es auch überflüssig, die meisten kauften ja nur Kleinigkeiten, wie zwei Berliner oder zwei Brezeln. Anders als in anderen Branchen müssten die Kunden den Beleg ja nicht für einen eventuellen Umtausch aufbewahren, scherzt er.

Kassensysteme sind schon transparent

„Ich habe überhaupt kein Problem damit, den Bon mitzugeben“, antwortet er auf die Frage, ob er die Intention des Gesetzgebers, nämlich den Wunsch nach mehr Transparenz nachvollziehen könne, „aber unsere Kassensysteme sind ja schon transparent.“

Wer wirklich bescheißen will schafft das immer.

In modernen Systemen werde jeder Vorgang gespeichert, ob der Beleg gedruckt werde oder nicht, bestätigt auch eine Bäcker-Kundin. Sie kenne die Intention der Vorgabe und kenne sich auch im kaufmännischen Bereich aus, erklärt sie, trotzdem halte sie das Ganze für Unsinn: „Wer wirklich bescheißen will schafft das immer, auch mit einer Belegpflicht.“

Grundlage der Bonpflicht ist das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, kurz Kassengesetz 2020. Was in Ländern wie Griechenland oder Italien schon lange Pflicht ist, kommt damit auch nach Deutschland und soll die Steuerehrlichkeit erhöhen und spontane Steuerprüfungen erleichtern. Ab dem 1. Januar 2020 müssen elektronische Kassen („Aufzeichnungssysteme“) deswegen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die aus drei Elementen besteht. Ein Sicherheitsmodul, durch das die Kasseneingaben protokolliert werden und später nicht mehr unerkannt verändert werden können. Ein Speichermedium, das die Einzelaufzeichnungen für die Dauer einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist speichert. Und eine digitale Schnittstelle, die eine reibungslose Datenübertragung gewährleistet, etwa für Prüfungszwecke. Damit einher geht die verpflichtende elektronische Belegausgabe sowie das Erstellen und zur Verfügung stellen eines Belegs für jeden an dem Geschäftsvorfall Beteiligten. Das heißt, für jeden Kunden muss ein Bon ausgegeben werden, er ist allerdings nicht verpflichtet, diesen auch mitzunehmen. Der Bon muss jedoch nicht zwangsläufig in Papierform ausgegeben werden, eine digitale Form der Übergabe ist auch gestattet. Etwa das Schicken des Belegs per E-Mail oder über eine App direkt auf das Smartphone des Kunden.

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