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Schwere räuberische Erpressung

21-jähriger Angeklagter gibt Tankstellenüberfall in Achern zu

Der Angeklagte zeigte an diesem Mittwoch Reue im Gerichtssaal. Die Verhandlung vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Baden-Baden muss wegen fehlender Zeugen fortgesetzt werden.

09.09.2014, Bayern, Bamberg: Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Richter in Deutschland müssen nach Ansicht der EU-Kommission besser bezahlt werden. Die Brüsseler Behörde verweist in einer am Mittwoch in Luxemburg vorgestellten Untersuchung zum Zustand des Rechtsstaats auf Herausforderungen bei der Einstellung von Richtern. +++ dpa-Bildfunk +++
Der 21-Jährige räumte ein, dass er am 2. April dieses Jahres gegen 22.30 Uhr in eine Tankstelle in Achern ging und eine Softair-Pistole auf den Kassierer richtete. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

„Auch bei dir, mein Schatz, entschuldige ich mich. Es tut mir von Herzen leid, was ich getan habe“ – der Angeklagte am Schöffengericht des Amtsgerichtes Baden-Baden zeigte an diesem Mittwoch Reue gegenüber denjenigen, die er bedroht und geschlagen hatte. Er räumte die Vorwürfe der schweren räuberischen Erpressung sowie der schweren Körperverletzung vollumfänglich ein.

Demnach ging der 21-Jährige am 2. April dieses Jahres gegen 22.30 Uhr in eine Tankstelle in Achern, richtete eine Softair-Pistole auf den Kassierer und sagte: „Überfall – Geld her.“ Der Bedrohte weigerte sich, Geld herauszugeben und drückte einen Notfallknopf. Der Beschuldigte warf im Kassenbereich aufgestellte Glücksspiellose nach dem Mann, schlug ihn mit der Pistole und fügte ihm leichte Schwellungen am Hinterkopf zu.

Verlobte führt ihn aus der Tankstelle

In der Folge kam es zu einem Gerangel, bis plötzlich die Verlobte des Angreifers die Tankstelle betrat. Als sie ihn am Arm packte, ließ er sich ohne Widerstand ins Freie führen. Die beiden machten sich auf den Weg zu ihrer gemeinsamen Wohnung, unterwegs kam es jedoch zum Streit und sie gerieten ins Visier einer Polizeistreife, die nach dem Tankstellenräuber fahndete.

Ein Polizeibeamter sagte aus, sie hätten eine andere Personenbeschreibung des Täters gehabt und wären deshalb weitergefahren. Der 21-Jährige litt in dieser Situation offensichtlich unter massiven Stimmungsschwankungen. „Ich habe ihn noch nie so gesehen“, erklärte seine Verlobte, die als Zeugin aussagte. In einem Moment habe er ihr versichert: „Ich liebe dich über alles.“ Im nächsten Moment soll er sie, die Mutter ihres 20 Monate alten gemeinsamen Sohnes, beleidigt und geschlagen haben.

Ich war wie in einem anderen Film, es ist alles an mir vorbeigeflogen.
Angeklagter
über den Tatabend

Der Angeklagte erklärte dieses Verhalten mit seinem massiven Kokainkonsum, nicht erst an diesem Tag: „Ich war wie in einem anderen Film, es ist alles an mir vorbeigeflogen“, sagte er. Nachdem die Polizeibeamten weitergefahren waren, ging er einen anderen Weg. Er traf die Frau jedoch später in der Wohnung wieder. Dort kam es erneut zu einem heftigen Streit. Der 21-Jährige schlug seine Partnerin erneut und fügte ihr am Kopf und am Oberkörper mehrere Hämatome und eine Platzwunde zu.

Der Frau gelang es, zu ihrer Mutter nach Renchen zu fliehen und diese informierte die Polizei. Als die Polizisten in der Wohnung des Paars eintrafen, bot sich ihnen ein Anblick der Verwüstung. Eine Tür und ein Tisch waren massiv beschädigt und in der ganzen Wohnung lagen Gegenstände auf dem Boden.

Der Beschuldigte machte sich zunächst lustig über die Polizeimaßnahmen. Erst dann brachten die Beamten den 21-Jährigen mit dem Tankstellenüberfall in Verbindung. Sie nahmen ihn mit auf die Wache, von dort kam er in Untersuchungshaft.

Dass es so weit kommen konnte, führte die 21-Jahre alte Frau auch auf ihre gemeinsame finanzielle Situation zurück. Der Angeklagte war seit etwa einem Monat arbeitslos. Der Verdienst der Frau als Pflegehelferin in Probezeit reichte offenbar nicht aus. Außerdem sei das Kindergeld seit sechs Monaten nicht ausgezahlt worden. „Die Ämter haben uns im Stich gelassen“, sagte sie im Gericht.

Sie will dem Vater ihres Sohnes trotz seiner Gewalttaten eine zweite Chance geben. Allerdings müsse er zuerst eine stationäre Therapie machen und ein Anti-Gewalt-Training absolvieren. Schon vor dem Tattag habe er sie geschlagen, das erste Mal im Juli vergangenen Jahres. Das Paar sei damals mit einem gemeinsamen Freund beim Angeln gewesen. Offensichtlich gefiel diesem das Verhalten der Frau aus nicht und er sagte zu dem Angeklagten: „Wenn das meine Freundin wäre, würde ich sie zusammengeschlagen.“, was der Beschuldigte auch tat. Kurz darauf versicherte er ihr aber, dass er sie liebe.

Da zwei wichtige Zeugen nicht erschienen, musste die Hauptverhandlung unterbrochen werden. Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft. Sie wird am 27. September um 8.30 Uhr und am 17. Oktober um 14 Uhr fortgesetzt.

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