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Urteil nach eineinhalb Jahren

Baum der Stadt Achern fällt um und beschädigt Auto und Haus: Betroffene bekommen kein Geld

Ein umgestürzter Baum erhitzt in Achern die Gemüter. Zwei Oberacherner streiten mit der Stadt über Schadensersatz – das Gericht lehnt die Klage ab. Im Streit geht es um die Frage, war der Ahorn vorher kaputt und hätte die Stadt ihn fällen müssen oder nicht.

Unter Ästen begraben wurde dieses Auto, zudem hinterließ der umgestürzte Baum am Dach eines Hauses in Oberachern einen Schaden.
Unter Ästen begraben wurde dieses Auto, zudem hinterließ der umgestürzte Baum am Dach eines Hauses in Oberachern einen Schaden. Besitzer scheitern mit Schadensersatzklage gegen Stadt Achern Foto: privat

Mitten in der Nacht bebte plötzlich das ganze Haus: Ein starker Windstoß hatte einen Ahornbaum umgeworfen, dieser stürzte um, beschädigte dabei die Ecke des Hausdachs und krachte dann auf ein Auto. Der Unfall geschah im Mai 2018 – und noch heute macht er eine ABB-Leserin aus Oberachern wütend. Ihr gehört das betroffene Haus, der Baum stand an der Acher auf städtischem Boden.

Zusammen mit ihrem Lebensgefährten, dem das beschädigte Auto gehört, brachte sie den Fall vor Gericht. Das lehnte ihre Schadensersatzklage gegen die Stadt Achern ab. Gerichtlich einen neuen Anlauf nehmen wollen die beiden nun nicht mehr, wohl aber ihre Geschichte öffentlich machen: „Wir können nicht mehr, wir haben uns so sehr aufgeregt“, sagt die Frau, die angibt, in der Vergangenheit schon mehrfach von Behörden enttäuscht worden zu sein.

Stadt zahlt nicht für entstandenen Schaden

Schon vor längerer Zeit hätten sie die Stadtverwaltung auf den aus ihrer Sicht nicht mehr ganz standfesten Ahornbaum aufmerksam gemacht, aber nie sei etwas passiert. Als dieser dann umgestürzt war, hätten sie auch das der Verwaltung gemeldet. Die städtische Haftpflichtversicherung lehnte es jedoch ab, ihnen Schadenersatz zu bezahlen.

Abgelehnt wurde die Klage dann auch im August dieses Jahres vom Landgericht Baden-Baden, dem es um mehrere Fragen ging: Wurde der möglicherweise kaputte Baum schon vor dem Unfall gemeldet? Die Oberacherner sagen ja, erinnern sich aber dem Gerichtsprotokoll zufolge nicht mehr genau, wann, die Stadt sagt nein.

Nachprüfen, ob der Baum tatsächlich krank war, kann niemand mehr, denn er wurde längst von Bauhofmitarbeitern beseitigt. Und: Hat der Ahorn bei dem Sturz Dachziegel beschädigt oder eine alte Dachrinne?

Umsichtiger Umgang mit Steuergeldern in Achern

Einig war man sich indes darüber, dass die Bäume entlang der Acher zweimal im Jahr von städtischen Mitarbeitern kontrolliert werden – also habe die Stadt ihre Pflicht zur Verkehrssicherung nicht verletzt und müsse folglich nicht zahlen, schreibt das Gericht in seinem Urteil.

„Nicht bestehende Ansprüche zu erfüllen, wäre eine Veruntreuung von Steuergeldern“, heißt es auf ABB-Anfrage aus dem Acherner Rathaus. „Vor diesem Hintergrund ist es ausgeschlossen, dass die Stadt die Schäden bezahlt (auch wenn diese glücklicherweise überschaubar sind).“

Betroffenen sind frustriert

Der Schaden am Haus liegt bei 850 Euro und der Totalschaden am Auto bei 730 Euro. Zufrieden sind die Kläger aus Oberachern mit dem Ausgang der Gerichtsverhandlung ganz und gar nicht – sie ärgern sich sowohl über das Urteil, als auch über den Aufwand: „So ein Zirkus wegen so ein bisschen Geld.“

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