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Trotz steigender Corona-Fälle

Die Stadt Achern hält an ihren Veranstaltungen fest

Die Stadt Achern geht davon aus, dass die Warnstufe ab 3. November greift. Für vollständig Geimpfte und Genesene ändert sich dadurch nichts. Nicht-geimpfte Personen müssen jedoch einiges beachten.

Weihnachtsmarkt Achern 2015
In diesem Jahr wird es in Achern wieder einen Weihnachtsmarkt geben. Rein kommt aber nur wer geimpft, genesen oder getestet ist. Foto: Roland Spether

Nachdem bereits am vergangenen Freitag die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen in den Krankenhäusern des Landes Baden-Württemberg die maßgebliche Zahl von 250 überschritten hat, geht die Stadtverwaltung Achern nach eigenen Angaben davon aus, dass ab dem 3. November die Warnstufe gilt.

Dies bedeutet, dass weiterhin Veranstaltungen, Gastronomiebesuche und anderes möglich bleibt.

Für vollständig Geimpfte, Wiedergenesene sowie Kindergartenkinder und Schüler ändert sich hinsichtlich des Zugangs zu Veranstaltungen in der Warnstufe in der Regel nichts.

PCR-Test ist Pflicht bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen

Für alle anderen gilt bei Besuch von Veranstaltungen oder eines Restaurants in geschlossenen Räumen, dass künftig die Vorlage eines negativen PCR-Tests zwingend ist, beim Besuch von Veranstaltungen im Freien reicht ein negativer Antigentest. Für Nichtschüler reicht bis zum 18. Geburtstag ein Antigentest sowohl drinnen als auch draußen.

Weiterhin wird die Stadt alle geplanten Veranstaltungen mit diesen Maßgaben stattfinden lassen. So wird am Donnerstag, 4. November, gong Achern zum Reisevortrag über die Transsibirische Eisenbahn in den Bürgersaal im Rathaus Am Markt einladen.

Veranstaltungen finden wie geplant statt

Auch alle weiteren geplanten Veranstaltungen bleiben auf dem Programm. Auch die Gedenkfeiern zum Volkstrauertag sollen in allen Stadtteilen stattfinden wie auch der Weihnachtsmarkt auf dem Rathausplatz.

Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt mit Erreichen der Warnstufe die Maskenpflicht, was die Stadt allerdings auch schon in der Basisstufe für ihre Kulturveranstaltungen festgelegt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob das 2G-Modell realisiert wird. Der Besuch im Restaurant kann weiterhin ohne Maskenpflicht stattfinden, sobald die Gäste ihren Sitzplatz eingenommen haben.

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