Skip to main content

Vorfahrt für Radfahrer

Fahrradstraße in Achern wird im Sommer Realität

Der Acherner Gemeinderat hat sich für eine Fahrradstraße ausgesprochen und nun die Markierungsarbeiten in Auftrag gegeben. Was ist auf der Fahrradstraße erlaubt, was verboten?

Ein Fahrradfahrer fährt über einen Radweg.
Die Acherner Fahrradstraße kommt. Die entsprechenden Markierungsarbeiten werden bald starten. Foto: Lennart Stock/dpa

Autofahrer in der Austraße, im Eichelsbergweg und in der Bert-Brecht-Straße werden sich umgewöhnen müssen. Dort haben Radfahrer absoluten Vorrang, wenn hier die im vergangenen Jahr vom Gemeinderat beschlossenen Fahrradstraßen Wirklichkeit werden. Die notwendigen Markierungsarbeiten beginnen voraussichtlich Ende Mai.

Diese Arbeiten hat jetzt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderats bei einer Firma im rheinland-pfälzischen Lustadt in Auftrag gegeben. Jene hatte im Ausschreibungsverfahren mit knapp 83.000 Euro das preiswerteste Angebot abgegeben, das zur Freude des Stadtkämmerers auch noch um 14 Prozent unter der Kostenberechnung der Stadtverwaltung blieb.

Keine Gegenstimme im Acherner Gemeinderat

Obwohl in der Sitzung erneut Vorbehalte gegen die Neuregelung deutlich wurden („Fahrradstraßen haben nicht nur Vorteile“), gab es am Ende keine Gegenstimme gegen die Vergabe der Markierungsarbeiten.

Der städtische Radverkehrsbeauftragte Markus Metz nutzte die Gelegenheit und informierte noch einmal darüber, welche Regeln in der künftigen Fahrradstraße gelten, in der auch der motorisierte Verkehr zulässig sein wird: „Radfahrer sind bevorrechtigt, für alle gilt Tempo 30 und Radler dürfen nebeneinander fahren.“ Auf eine entsprechende Frage kündigte er die Änderung der geltenden Vorfahrtsregeln an: Damit die Fahrradstraße noch attraktiver wird, erhält sie Vorfahrt – rechts vor links ist hier dann Vergangenheit.

nach oben Zurück zum Seitenanfang