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Corona-Pandemie

Immer neue Corona-Regeln werden zur Herausforderung für Kommunen und Händler in und um Achern

Der Umgang mit der Corona-Pandemie und mit den im immer schnelleren Rhythmus erfolgenden Entscheidungen der Bundesregierung stellt die Kommunen, aber auch den Einzelhandel, vor besondere Herausforderungen.

Geschäft Achern / Corona
Eintritt nur mit negativem Corona-Test: Nur Geimpfte und Genesene sind von dieser Pflicht befreit. Foto: Michael Moos

Für Unsicherheiten sorgen vor allem die Lockerungen für Geimpfte und Genesene – und die Frage, wer das wie kontrollieren soll.

Geimpfte und genesene Menschen werden den Negativ-Getesteten gleichgestellt. Das heißt, sie müssen sich vor einem Friseurbesuch oder dem Termin-Shopping nicht mehr auf das Coronavirus testen lassen. Mit welchen Dokumenten kann man das nachweisen?

Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der zweiten Impfspritze mindestens 14 Tage vergangen sind. Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorlegen können. Als genesen gelten Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben - und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.

Wer ist für Kontrollen zuständig?

„Eine spannende Frage“, meint Acherns Oberbürgermeister Klaus Muttach (CDU). Er räumt ein, dass es noch keine abschließenden Lösungen gibt. Offen sei beispielsweise, ob man den Impfpass im Original vorweisen muss oder ob eine Kopie reicht. Doch es gibt weitere Fragen, so Muttach: Während es beispielsweise bei Trauungen nicht schwer sein dürfte, die Zahl der Geimpften zu ermitteln und so weiteren Personen den Zugang zu der Zeremonie zu ermöglichen, eröffnen sich bei Veranstaltungen ganz neue Aspekte, so der OB: Wenn sich beispielsweise auf dem Sportplatz 500 Geimpfte treffen oder 60 Genesene eine Party feiern. Muttach: „Wir sind alle sehr gespannt.“

Termine bei den Impfzentren in der Region sind schwer zu bekommen. Hinzu kommt, dass Offenburg oder Bühl für ältere Menschen schwer zu erreichen sind. Gibt es – abgesehen von der Möglichkeit, sich beim Hausarzt impfen zu lassen – Alternativen?

Für ältere Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, wird es in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt einen besonderen Termin geben. Als Termin nennt Oberbürgermeister Klaus Muttach den 12. Juni. Dann werde ein mobiles Impfteam in der Hornisgrindehalle Station machen. Angesprochen würden dann vor allem ältere Menschen, welche nicht ausreichend mobil sind, um zu einem Impfzentrum zu kommen. Das Landratsamt geht laut Muttach davon aus, dass bei einem solchen Termin 500 Personen an einem Tag geimpft werden könnten und verbindlich ein zweiter Impftermin für diese Erstgeimpften angeboten werde.

Wer nicht vollständig geimpft oder als „Genesener“ gilt, muss sich beispielsweise vor dem Friseur-Besuch oder beim Einkaufen einen negativen Corona-Test vorlegen. Wo kann man diesen in Achern machen lassen?

In der Kernstadt Achern sowie in den Stadtteilen sind in folgenden Corona-Testzentren kostenfreie Corona-Schnelltests möglich:

• Katholisches Gemeindehaus „St. Josef“, Kirchstraße 23/1: Montag bis Freitag von 8 bis 11 Uhr und von 17 bis 20 Uhr, samstags von 9 bis 15 Uhr. Termine können über die Internetseite der Stadt Achern sowie unter Telefon 07841 642-1950 vereinbart werden.

• CeOs Centrum für Orthopädie und Sportmedizin, Rennwiese 1, mit vorheriger Terminbuchung unter Telefon (07841) 67365-100; E-Mail ortho@ceos-achern.de.

• dm-Markt, Güterhallenstraße 1: Montag bis Samstag von 9 Uhr bis 16:30 Uhr mit vorheriger Terminbuchung auf der dm-Internetseite.

• Globus-Baumarkt, Severinstraße 8: Montag bis Samstag von 9 Uhr bis 19 Uhr (Anmeldung ist nicht erforderlich).

• Fautenbach, Schulungsraum von DRK und Feuerwehr, Turnierstraße 11: Dienstag von 18 bis 20 Uhr (Anmeldung nicht erforderlich).

• Gamshurst, Sporthalle, Eichbühnstraße 27: Mittwoch von 17.30 Uhr bis 19 Uhr (Anmeldung nicht erforderlich).

• Großweier, Schloßfeldhalle, Großweierer Straße 84a: Mittwoch von 15 Uhr bis 16.30 Uhr (Anmeldung nicht erforderlich).

• Önsbach, Turn- und Festhalle, Zur Schule 5: Montag von 8 bis 20 Uhr, Mittwoch von 18 bis 20 Uhr, Freitag von 16 bis 19 Uhr sowie Samstag von 9 bis 14 Uhr (Anmeldung vor Ort).

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