Skip to main content

Keine großen alten Bäume in den Städten

Nach Abschied von Eiche in Großweier: Sachverständiger erklärt Kriterien für Erhalt oder Fällung von Bäumen

Nach welchen Kriterien wird eigentlich über die Fällung eines Baumes entschieden? Viele Menschen stellen sich diese Frage gerade im Februar, wenn alljährlich zahlreiche Bäume aus dem Stadt- und Straßenbild verschwinden.

An einem Bach wachst eine Reihe von Bäumen, die gefällt werden sollen.
Die Bäume auf dem Acherdamm in Achern weichen dem Hochwasserschutz. Nach dem Umbau des Dammes sollen neue gepflanzt werden. Foto: Michaela Gabriel

In Achern waren dies zuletzt unter anderem zwei Linden an der Illenauer Straße, rund 20 Bäume am Ende der Pappelallee in Richtung Acher und die drei Platanen an der Lammbrücken-Kreuzung (der ABB berichtete). Die Haftungsrisiken für die Besitzer der Bäume, ihre Verkehrssicherungspflicht und der Klimawandel sind entscheidende Faktoren.

„Große alte Bäume werden wir in den Städten nicht mehr haben, außer vielleicht in Parks“, sagt der öffentlich bestellte und vereidigte Baumsachverständige Thomas Herdt aus Offenburg ganz klar. Alt könne ein Baum nur werden, wenn er genug Platz bekomme.

Das sei an Straßen meistens nicht der Fall. Es gebe im Gegenteil viele Bäume, deren Lebensraum viel zu klein sei und die nur „für 20 bis 30 Jahre dahin vegetieren.” Bekommen sie größere Quartiere, würden sie trotzdem höchstens 40 bis 50 Jahre alt. Schuld seien die extremen Bedingungen, verursacht durch den Klimawandel. „Für die Fachleute ist das nicht neu”, sagt Herdt: „Schon seit Ende der 90er Jahre leiden die Bäume darunter.“

Ob ein Baum gefällt werden müsse, wenn er eine trockene Krone bekomme oder von Pilzen befallen sei, werde nicht leichtfertig entschieden, versichert der Sachverständige.

Diese Kriterien spielen bei der Beurteilung von Bäumen eine Rolle

Zur Beurteilung von Vitalität, Stand- und Bruchsicherheit achtet er auf vieles: Wie dicht ist die Krone und gibt es dort tote Äste? Gibt es lose Rindenstücke, Anzeichen für Nährstoffmangel, Insekten- oder Pilzbefall? Deuten einseitige trockene Äste oder ein intensiver Zuwachs einzelner Wurzelansätze auf Schäden an den Wurzeln hin? Hat die Borke Risse, Wülste oder Beulen? Auch Diagnosegeräte kommen zum Einsatz, etwa um den Bohrwiderstand des Stammholzes zu messen.

Der promovierte Sachverständige wird von der Stadt Achern und vielen anderen Kommunen hinzugezogen, wenn bei den Baumkontrolleuren vor Ort Zweifel über den Erhalt oder die Fällung einzelner Bäume bestehen. Für die Verkehrssicherheit gebe es klare Regeln und Richtlinien und auch so etwas wie ein „nicht kalkulierbares Restrisiko.” Zum Thema Haftungsrecht und Schadensverhütung gibt die Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer alle paar Jahre ein aktualisiertes Sonderheft heraus.

Neue Baumarten zu pflanzen hält Thomas Herdt für das Mittel der Wahl. Seit mehr als zehn Jahren gebe es diesen Ansatz. Entstanden sei eine Klima-Arten-Matrix mit empfehlenswerten Baumarten. Diese Liste enthält etwa die Gemeine Hopfenbuche, die Panzerkiefer, die Echte Mehlbeere oder den Zürgelbaum.

Genehmigung für Fällungen normalerweise nicht erforderlich

Eine behördliche Genehmigung sei für das Fällen einzelner Bäume in der Regel nicht erforderlich, teilt das Landratsamt des Ortenaukreises auf Anfrage mit. Dies gelte für Bäume im öffentlichen Raum und im Privateigentum. Es gebe aber naturschutzrechtliche Vorgaben. Zugunsten des Artenschutzes gelte ein Rodungsverbot für Bäume außerhalb des Waldes und außerhalb von Hausgärten vom 1. März bis 30. September. Nur wenn zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit eine sofortige Fällung notwendig sei, gelte dieses Verbot nicht.

Darüber hinaus müsse der Baumbesitzer die Vorschriften des Artenschutzes beachten, ist aus dem Landratsamt zu erfahren. Bei der Fällung dürfen beispielsweise keine Vögel oder Fledermäuse zu Schaden kommen. Einzelne Bäume mit historischer Bedeutung könnten zum Naturdenkmal erklärt werden. Sie dürften nur nach besonderer Genehmigung der Naturschutzbehörde fallen, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliege.

nach oben Zurück zum Seitenanfang