Eine kuriose Geschichte hat ein kurioses Nachspiel. Knapp 25000 Euro hatte die Aufsehen erregende Versteigerung einer Ente vor drei Jahren der Gemeinde Oberwolfach eingebracht. Die Stadt hatte das Auto damals auf einem aufgekauften Grundstück gefunden. Dessen ehemalige Besitzerin ist nun der Ansicht: Das Auto sei damals nicht mitverkauft worden.
Die vierte Zivilkammer des Landgerichts Offenburg verhandelt die Klage einer Frau gegen die Gemeinde Oberwolfach wegen der in Vergessenheit geratenen Ente, eines roten Autos vom Typ Citroen 2 CV.
Im Juni 2017 hatte die Gemeinde Oberwolfach von einer Privatperson mehrere Grundstücke, wobei sich auf einem der Grundstücke ein Holzlager befand. Als die Gemeinde das Holz räumte, machte sie einen überraschenden Fund.
Wurde das Auto mitverkauft - oder nicht?
Hinter den Holzstapeln verbarg sich der praktisch neuwertige Oldtimer, und der ist in diesen Tagen gesucht. So kam es auch, die Gemeinden erzielte einen Erlös von 24.500 Euro und damit ein Vielfaches des Neupreises von dereinst weniger als 10.000 D-Mark.
Nunmehr möchte die frühere Grundstückseigentümerin diesen Erlös ausbezahlt erhalten. Sie ist der Auffassung, das jahrelang verborgene und in Vergessenheit geratene Fahrzeug sei nicht mitverkauft worden.
Die Gemeinde stellt sich demgegenüber auf den Standpunkt, mit dem Holzlager sei alles verkauft worden, was sich darin befand, somit auch die „Ente“. Darüber hinaus sei unklar, ob die frühere Grundstückseigentümerin überhaupt jemals Eigentümerin des Fahrzeugs gewesen sei.
Die mündliche Verhandlung findet am Mittwoch, 11. März, um 9 Uhr im Landgerichtsgebäude in Offenburg statt (Eingang Moltkestraße). Die Verhandlung ist öffentlich.