Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg verhandelt vom 16. Oktober an über die Anklage der Staatsanwaltschaft Offenburg gegen eine 44-jährige Frau wegen versuchten Mordes mit einem Akkubohrer. Das teilt das Landgericht Offenburg mit.
Nach Anklageschrift soll es zwischen der Angeklagten und ihrem Lebensgefährten am späten Nachmittag des 26. April zu einem Streit über Geld. Wie es in der Pressemitteilung des Landgerichts weiter heißt, sollen beide betrunken gewesen sein.
Im Schlaf überrascht
Nachdem sich die Situation zwischen den beiden zunächst beruhigte, legte sich der Lebensgefährte schlafen. Laut Anklageschrift fasste die Angeklagte schließlich gegen 18 Uhr den Entschluss, ihren Lebensgefährten zu töten. Dazu griff sie nach einer Akku-Bohrmaschine, die mit einem Zehn-Millimeter-Metallbohrer bestückt gewesen sein soll. Diese setzte sie am Kopf des Geschädigten an. Der Geschädigte wachte jedoch aufgewacht und überwältigte die Angeklagte.
Bei dem Geschädigten soll es zu einer Haut- und Gewebeverletzung an der Stirn sowie weiteren kleineren blutenden Kratzwunden am Körper gekommen sein. Nach Anklageschrift wurde der Knochenbereich der Stirn nicht verletzt. Die Anklageschrift sieht das Mordmerkmal der Heimtücke. Zur Hauptverhandlung hat die Schwurgerichtskammer eine psychiatrische Sachverständige sowie einen Rechtsmediziner hinzugezogen. Am ersten Verhandlungstag, Freitag, 16. Oktober, soll der Geschädigte vernommen sowie die ermittelnden Polizeibeamten.