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Zu Geldstrafe verurteilt

Faustschlag mit Folgen: Ansammlung rund um Corona-Kritiker endet für 60-Jährigen vor Gericht

Ein Gerangel bei einer Personenansammlung anlässlich einer Flugblattaktion des stadtbekannten Corona-Kritikers Fritz Düker am 8. April 2020 am Offenburger Marktplatz hatte jetzt vor dem Amtsgericht Offenburg ein gerichtliches Nachspiel. 

Ein Mann ballt seine Faust.
Während einer Flugblattaktion des bekannten Corona-Kritikers Fritz Düker am 8. April 2020 wurde der Angeklagte gegenüber der Polizei handgreiflich. Foto: Maurizio Gambarini/dpa

Angeklagt war ein 60-jähriger selbstständiger Ingenieur aus Kehl, dem eine tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt wird. Richterin Eva Weckert verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro. Was war geschehen?

Um den Kieferchirurgen Fritz Düker hatte sich an jenem Tag eine Gruppe von 15 bis 20 Personen angesammelt, die von ihm Informationen gegen Corona-Maßnahmen in Form eines Flyers erhielten. Die Menschen standen dicht beisammen und trugen nur teilweise Masken.

Ein Passant wurde darauf aufmerksam auf und verständigte die Polizei. Die beiden als erste erschienenen Beamten erklärten am Zeugenstand, dass sie die Gruppe aufklärten und baten, den geforderten Abstand einzuhalten und den Vorgaben im Sinne des Infektionsschutzgesetzes Folge leisten sollen. Dies wurde weitgehend befolgt, bis auf den Angeklagten.

Angeklagter leistet bei Versammlung Widerstand gegen Polizei

Er leistete Widerstand und verweigerte auch die Personenkontrolle. Der Polizeibeamte wollte ihn fixieren, dabei kam es zu einem Gerangel, wie es der Angeklagte selbst bezeichnete. Dabei soll der Mann dem Polizisten mit der Faust einen Schlag versetzt haben, der Polizist stürzte dabei rücklings zu Boden. Ernsthafte Verletzungen sind nicht aufgetreten. So die Angaben des Polizisten.

Gegen den Vorwurf des Faustschlages wehrte sich der Angeklagte. „Ich bin Ingenieur und weiß, wie weit ich gehen kann, das Gerangel wurde von der Polizei initiiert, wir leben hier in einem Polizeistaat“.

Eloquent schilderte er den Tatvorgang: „Ich betreibe als Kampfsportler Kung Fu und wenn ich ihn hätte treffen wollen, wäre mir dies auch gelungen, mein Verteidigungssystem hat funktioniert und mein Stammhirn hat richtig reagiert. Im Übrigen sind die Polizisten ohne Namensschild erschienen und haben sich sehr forsch und unfreundlich verhalten. Ihre Vorgehensweise zielte darauf ab, bei ihren Vorgesetzten eine gute Figur zu machen.“

Es wurde auch mit Pfefferspray gedroht, das kam aber nicht zum Einsatz. In dieser Szene mischte sich Fritz Düker ein. Er trennte den Angeklagten von der Polizei, und die Beiden umarmten sich daraufhin. „Wir empfanden es als einen Angriff des Staates auf Menschen, die sich einfach nur informieren möchten“, so Düker am Zeugenstand.

Angeklagter empfand Polizeihubschrauber während des Vorfalles als Provokation

Auf den Hinweis von Richterin Eva Weckert zum Schluss der Zeugenvernehmung, dass ihm Ausfallgeld zustehe, antwortete er: „Ich möchte kein Geld vom Staat“. Während des Vorfalles ist zufällig ein Polizeihubschrauber über das Stadtgebiet geflogen. Der Angeklagte wie auch Zeugen empfanden dies als Provokation. Das Flugzeug sei zeitgleich in anderer Sache im Einsatz gewesen, so ein Polizeibeamter.

Staatsanwalt Kai Stoffregen sah den Tatbestand des tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung als gegeben. Was den Schlag auf den Polizeibeamten angeht, stehe Aussage gegen Aussage, dafür kann er nicht verurteilt werden.

„Das Verhalten des Angeklagten war insgesamt rechtswidrig“, so der Ankläger. Er beantragte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Im Hinblick auf die unsichere finanzielle Situation des Angeklagten, dem als Selbständiger derzeit keine Arbeitsaufträge vorliegen sollen, sei ein Tagessatz auf 20 Euro angemessen.

Der Angeklagte, ohne Verteidiger zum Prozess erschienen: „Die Polizei ist mit dem Vorsatz der Provokation vorgegangen, der Faustschlag ist komplett erfunden“. Er „plädierte“ für sich selbst auf „dubio pro reo“. Im Zweifel für den Angeklagten. Richterin Weckert verhängte dem Angeklagten neben der Geldstrafe auch die Kosten des Verfahrens. Fritz Düker aus dem Zuhörerraum nach dem Urteil: „Danke Frau Richterin“.

Der Prozess fand der öffentlichen Bedeutung wegen, unter strengen Sicherheitsmaßnahmen mit eingehender Personenkontrolle statt. Offensichtlich wurde auch mit einem größeren Personenauflauf gerechnet. Tatsächlich waren „nur“ zwei Besucher auf den Zuhörerplätzen.

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