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Aussage gegen Aussage

Staatsanwaltschaft Offenburg wirft Familienvater eine Vergewaltigung vor

Es begann an einem Taubenschlag: Eine 40-Jährige interessiert sich für das Hobby eines 41-Jährigen. Es kommt zu intimen Treffen. War der Sex dabei einvernehmlich?

Eine Figur der blinden Justitia.
Ein 41-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Offenburg verantworten. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Wieder einmal steht Aussage gegen Aussage wegen sexuellen Übergriffes in einem Strafverfahren vor der Großen Strafkammer des Landgerichtes Offenburg. Dem Angeklagten, einem 41-jährigen Familienvater aus dem Renchtal, wirft Staatsanwältin Katharina Ochs vor, in zwei Fällen gegen den Willen der Geschädigten, einer alleinerziehenden Frau, ungeschützten Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt zu haben.

Die 40-Jährige behauptet in den polizeilichen Protokollen, dass sie von dem Angeklagten hierzu gezwungen wurde. Inwieweit diese Behauptungen zutreffen, und ob der Frau Glauben geschenkt wird, muss ein psychologisches Rechtsgutachten klären. Der Mann behauptet das Gegenteil.

Begonnen habe alles in seinem Garten am Taubenschlag, so der Angeklagte in einer detaillierten Darstellung der Sachlage. Die Geschädigte traf den ihr bisher unbekannten Mann bei einem Spaziergang in seinem Schrebergarten und zeigte Interesse an seinem Hobby, der Brieftaubenzucht.

41-Jähriger schläft mit der mutmaßlich Geschädigten beim ersten Treffen

Im Verlauf der Begegnung wurden die Handynummern ausgetauscht. Einer Bitte der Frau, man könne sich doch einmal in einem Café treffen, verneinte der Angeklagte mit dem Verweis, dass jetzt während Corona so etwas nicht gehe. Es kam daraufhin zum besagten Kaffee in der Wohnung der Geschädigten. Nachdem die bei ihr wohnhafte Tochter außer Reichweite war, kam es im Schlafzimmer zum Beischlaf.

Die Geschädigte umarmte und küsste mich, bis ich schwach wurde. Ich bin auch nur ein Mann, ich konnte nicht widerstehen.
Angeklagter

„Die Geschädigte umarmte und küsste mich, bis ich schwach wurde. Ich bin auch nur ein Mann, ich konnte nicht widerstehen.“ Die Art und Weise der Umarmung als Einstieg in das weitere Geschehen schilderte der Angeklagte etwas lückenhaft. Danach kam es zum Geschlechtsverkehr.

Dabei hätte er aber immer an seine Frau und Familie gedacht und war auch beängstigt, die Tochter der Geschädigten könne plötzlich auftauchen. Der Abschied war dann herzlich, sagte der Angeklagte. Man verabschiedete sich und sie erwähnte, dass der Angeklagte ein guter Mann sei und die Türe für ihn jederzeit offen stehe. Es kam in der Folge zu mehreren Handykontakten, „die ich aber wegen meiner Frau gelöscht habe“.

Geschädigte ist in psychologischer Behandlung

Ein zweites Treffen kam zustande, dies lief dann ähnlich wie das erste Mal ab. „Sie erklärte mir immer wieder, was für ein guter Mann ich sei, alles war einvernehmlich und im Hinblick auf Verhütung auch problemlos.“ Eine weitere Begegnung scheiterte.

Die Ehefrau des Angeklagten kam hinter das Versteckspiel ihres Mannes und nahm Kontakt zu der Geschädigten auf. Es kam zur Anzeige seitens der Geschädigten. „Aus Rache und Eifersucht“, wie es Verteidiger Sven Haas aufgrund der Darlegungen seines Mandanten im Gespräch erklärt.

Die Geschädigte sei in psychischer Behandlung als Folge von wiederholten sexuellen Übergriffen. Seit ihrem fünften Lebensjahr sei sie missbraucht worden, gab diese im Vorfeld zu Protokoll, so der Rechtsanwalt.

Der Verteidiger stellte in der Folge den Prozessablauf infrage und beantragte nach dreistündiger Verhandlung eine Änderung in der Reihenfolge der Zeugenanhörung. Das Gericht stimmte dem zu, „aber zum Ärgernis für uns, weil der Antrag erst jetzt so spät eingeht“, so Richter Eckelt.

Aus prozessualen Gründen will Haas zuerst die direkt Betroffenen, also die Geschädigte, deren Tochter und die Ehefrau des Angeklagten, und dann erst die Polizeibeamten am Zeugenstand sehen.

Vier Polizisten müssen erneut als Zeugen erscheinen

Vorgesehen war eine umgekehrte Reihenfolge. Daraufhin mussten mit vier Polizisten, die als Zeugen sich schon ein bis zwei Stunden im Wartestand befanden, einen neuen Termin vereinbart werden.

Die Nebenklagevertreterin Ulrike Schwarz stellte Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Anhörung der Geschädigten und deren Tochter, wie auch einen Ausschluss des Angeklagten bei der Vernehmung der Geschädigten.

Urteil voraussichtlich am 21. Juli

„Meine Mandantin sei psychisch so angeschlagen, dass ihr eine Aussage im Beisein des Schädigers nicht möglich erscheint.“ Der Strafrahmen sieht bei sexuellem Übergriff eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Das Urteil wird voraussichtlich am Freitag, 21. Juli, verkündet.

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