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Geldstrafen drohen

Ortenaukreis: Warum das Landratsamt seinen Bürgern die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verbietet

Der Ortenaukreis untersagt die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen zum Bewässern von Hausgärten und landwirtschaftlichen Flächen. Die Gründe liegen auf der Hand.

Der Kapuzinerbach oberhalb von Mahlberg ist angesichts der geringen Regenfälle bereits trockengefallen. Auch die Pegelstände anderer Fließgewässer im Ortenaukreis sind teils stark gesunken.
Der Kapuzinerbach oberhalb von Mahlberg ist angesichts der geringen Regenfälle bereits trockengefallen. Auch die Pegelstände anderer Fließgewässer im Ortenaukreis sind teils stark gesunken. Foto: Landratsamt Ortenaukreis

„Niedrigwasser in zahlreichen Gewässern des Landes“: Der Lagebericht der Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) Baden-Württemberg klingt alarmierend. Das Landratsamt Ortenaukreis zog deshalb die Reißleine. 

„An Bächen und Flüssen darf derzeit kein Wasser entnommen werden, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen“, wird die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung zitiert. 

Bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser nicht nur im Ortenaukreis dürfen auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben. Auch sind die in den wasserrechtlichen Entscheidungen festgelegten Mindestwasserabgaben strikt einzuhalten, so der Kreis. 

Seit Mitte Mai bis zum 20. Juni seien die Niederschlagsmengen deutlich unterdurchschnittlich, teilt die HVZ mit. Und zu diesem Datum lagen an rund 39 Prozent der Kennwertpegel die Wasserstände unterhalb der niedrigsten Marke in einem durchschnittlichen Jahr. 

Wohl auch weiter keine größerer Regenmengen

„Aufgrund der geringen Regenfälle in den zurückliegenden Wochen sind die Pegelstände der Fließgewässer im Ortenaukreis auf kritische Werte gesunken.

Nach den Wettervorhersagen ist weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen zu rechnen“, begründet Jürgen Mair, Leiter des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, den Schritt. 

Einzelne Regenschauer seien lokal insbesondere bei Gewittern zwar ergiebig, können aber nicht flächendeckend zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen. Es sei zu erwarten, dass auch die Wassertemperaturen in den nächsten Wochen weiter ansteigen werden. 

Wer sich mal durch auf der HVZ durch die Pegelstände klickt, sieht nur noch eins: fallende Wasserstände. Das gilt für die Rench bei Oberkirch (29 Zentimeter am 20. Juni) ebenso wie für die Acher bei Kappelrodeck (40 Zentimeter am 20. Juni) oder die Bühlot bei Altschweier (28 Zentimeter am 20. Juni). 

Und wer genau hinschaut, sieht deutlich, wie sich die Stände den Niederwassermarken angenähert haben. Deshalb erscheint die Auflage der Unteren Wasserbehörde nachvollziehbar.

Tiere und Pflanzen durch Niedrigwasser in Gefahr

„Wasserentnahmen können daher die Gewässerökologie stark beeinträchtigen“, so Maier. Die geringe Wasserführung gefährde sowohl die Tiere als auch die Pflanzen im Gewässer. Infolge der steigenden Wassertemperaturen nehme der Sauerstoffgehalt in den Gewässern ab, was eine zusätzliche Belastung darstelle. 

Gerade in Zeiten mit hohen Temperaturen sei es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen. „Führen die Fließgewässer nicht ausreichend Wasser, wird die Selbstreinigungskraft des Gewässers gemindert, vermehrter Algenwuchs und auch Schäden am Fischbestand wären die Folge“, so Mair für den Ortenaukreis weiter. Verstöße gegen dieses Verbot können Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.

Für die nächsten Tage kündigen HVZ wie Deutscher Wetterdienst (DWD) Gewitter und Starkregen an, gebietsweise auch Hagel und Sturmböen. Ob das die Gesamtlage verändert, steht auf einem anderen Blatt. „Ähnlich wie im 2022 bildet sich somit relativ früh im Jahr eine Niedrigwasserlage aus, die üblicherweise zum Spätsommer / Herbst stattfinden würde. Die Ausbildung von Niedrigwasser betrifft insbesondere kleinere bis mittelgroße Fließgewässer in vielen Regionen des Landes“, so die HVZ.

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