Skip to main content

Debatte im Gemeinderat

Snackautomat in Bietigheim: Gemeinde sagt ja, Landratsamt sagt nein

Ein Snackautomat mit Schokoriegeln und gekühlten Getränken sorgt für Diskussionen. Er ist seit vergangenem August in der Bietigheimer Nelkenstraße. Der Automat darf an dieser Stelle aber nicht stehen.

Snackautomat
Der Snackautomat in der Nelkenstraße steht außerhalb des Baufensters. Deshalb ist ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Foto: Hans-Jürgen Collet

Ein Snackautomat mit Schokoriegeln und gekühlten Getränken, der seit Ende August 2023 in der Nelkenstraße steht, sorgte in der Sitzung des Bietigheimer Gemeinderats am Dienstagabend für Diskussionen.

Denn der Automat darf an dieser Stelle nicht stehen – er überschreitet nämlich das Baufenster. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Breithalbejeuchen/Pfaffenpfädel stellte das Landratsamt aber „aufgrund fehlender Vergleichsfälle“ nicht in Aussicht.

Diese Argumentation sorgte bei Samuel Engelhard (SPD) für Unmut: „Es kann doch nicht sein, dass bei einem Snackautomaten im Ort vom Landratsamt der Hinweis kommt, dass es keinen Vergleichsfall gibt. Das ist doch hanebüchen, diese Aussage kann man nicht gelten lassen!“

Bürgermeister Constantin Braun entgegnete: „Wir können unser Einvernehmen erteilen, aber das Landratsamt wird nein sagen.“ Wolfgang Bernart (FW) meinte: „Es gab doch auch früher Kaugummiautomaten im Dorf. Der Snackautomat ist gewissermaßen ein Schrank auf Füßen, das ist doch kein Problem.“

CDU-Gemeinderätin Petra Mastel fand die Idee des Snackautomaten „prinzipiell gut“. Noch besser wäre es, wenn der Automat auch gesunde Snacks anbieten würde. „Hier handelt es sich um eine kleine Gewerbeeinheit, die man unterstützen möchte“, plädierte sie für den Erhalt des Automaten.

Thomas Zens (CDU) erkundigte sich, ob man auch einen Bauantrag stellen müsste, wenn der Automat auf Rollen wäre. „Da bin ich überfragt, die Details müsste man mit dem Landratsamt klären“, meinte der Rathauschef.

Wir können solche Leute doch nicht mit vorauseilendem Gehorsam bestrafen.
Jörg Monschau
SPD-Gemeinderat

Jörg Monschau (SPD) mischte sich ebenfalls in die Debatte ein: „Wenn Leute Ideen haben und etwas verwirklichen, dann gibt es keinen Präzedenzfall. Wir können solche Leute doch nicht mit vorauseilendem Gehorsam bestrafen“, urteilte er.

Der Rathauschef ließ sich von den Meinungen im Gremium umstimmen und veränderte den Beschlussantrag dahin gehend, dass der Gemeinderat dem Bauvorhaben „Aufstellung Verkaufsautomat für Snacks und Getränke“ und dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans sein Einvernehmen erteilt. Das anschließende Votum erfolgte einstimmig.

Schaffner wollte sich mit Automaten in Bietigheim zweites Standbein aufbauen

Der Snackautomat wurde von Muhammet Bicer aufgestellt. Er erfuhr am Donnerstag auf Anfrage dieser Redaktion, dass der Gemeinderat seinem Vorhaben zugestimmt hat. „Ich wollte mir mit dem Automaten ein zweites Standbein aufbauen“, erläutert der 32-jährige DB-Zugschaffner.

Zunächst sei der Snackautomat einige Zeit in den Räumen einer Rastatter Fahrschule gestanden: „Aber das lief dort nicht so richtig“, berichtet er. Da Bicer jedoch die Raten für den Automaten abstottern muss und auf Umsatz angewiesen ist, kam er im Juni vergangenen Jahres auf die Idee, ihn auf dem Platz der Partnerschaften gegenüber dem neuen Ärztehaus aufzustellen.

Ich habe Angst, dass er dann nach kurzer Zeit zerstört wird
Muhammet Bicer
über alternativen Standort

Die Gemeinde habe diesen Vorschlag abgelehnt und ihm stattdessen einen Standort beim neuen Soccer-Court vorgeschlagen. Allerdings gibt es dort keine Stromleitung, um den Automaten zu kühlen. Ordnungsamtsleiter Lars Jukresch habe ihm zugesagt, das Thema Elektrik zu prüfen. „Ich finde den Platz aber nicht so gut, weil dort niemand wohnt und der Automat völlig unbeobachtet ist. Ich habe Angst, dass er dann nach kurzer Zeit zerstört wird“, urteilt Bicer.

Als er dann nichts mehr vom Rathaus gehört habe, habe er seinen Bruder gefragt, ob er den Automaten auf dessen Grundstück aufstellen darf: „Ich wohne mit meiner Familie im gleichen Haus wie er“, verdeutlicht Muhammet Bicer. Da es sich um ein Privatgrundstück handelt, sei er davon ausgegangen, dass er hierfür keine Genehmigung braucht.

Kein Hotspot für Jugendliche am Platz der Partnerschaften in Bietigheim

Doch diese Einschätzung trifft nicht zu: Hinweise aus der Bevölkerung erreichten die Gemeindeverwaltung und das Landratsamt, wie Jukresch auf Anfrage dieser Redaktion am Donnerstag erläutert. Die Gemeinde habe den Standort auf dem Platz der Partnerschaften abgelehnt, weil es in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit Jugendlichen gegeben habe.

„Seit wir den Platz mit einer Videokamera überwachen, ist es etwas ruhiger geworden. Wir wollten aber nicht, dass er sich wieder zu einem Hotspot für Jugendliche entwickelt“, erläutert der Ordnungsamtsleiter. Da sich jedoch am Soccer-Court und dem benachbarten Skaterplatz viele Jugendliche aufhalten, habe man Bicer diesen Standort vorgeschlagen.

Antrag muss bis 4. Februar beim Landratsamt sein

Von der Kreisbehörde bekam Bicer ein Schreiben, dass der Snackautomat weg müsse. „Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt. Dann kam im Dezember ein Schreiben vom Landratsamt, dass ich bis zum 4. Februar 2024 einen Antrag auf Befreiung nachreichen muss, da eine Prüfung des Bauantrags sonst nicht möglich sei“, so der 32-Jährige. Diesen wolle er bald stellen.

Wie Sophia Frietsch, Leiterin des Amts für Baurecht, auf Anfrage erläutert, dass der Automat etwa fünf Meter von der Straße weg und näher an das Wohnhaus platziert werden müsste, um das vorgegebene Baufenster nicht zu überschreiten. Für das Aufstellen von Zigarettenautomaten gelten die gleichen Bestimmungen wie für den Snackautomaten, so Frietsch.

nach oben Zurück zum Seitenanfang