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Landgericht Baden-Baden

Brand in Rastatter Rappenstraße: Sechs Jahre Haft für Angeklagten

Im Prozess um den Brand in der Rastatter Rappenstraße musste sich ein 26-Jähriger vor dem Landgericht Baden-Baden verantworten. Nun ist das Urteil gefallen: Wegen schwerer Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung muss der Angeklagte für sechs Jahre hinter Gitter.

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Wegen schwerer Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung ist ein 26-jähriger Rastatter nun zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Foto: N/A

Zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe hat das Baden-Badener Landgericht einen 26 Jahre alten Rastatter verurteilt. Wissentlich und vorsätzlich hatte er in den frühen Morgenstunden des 18. September in seinem Zimmer Feuer gelegt. Schwere Brandstiftung und fahrlässige Körperverletzung, so lautete das Urteil.

Zweifel seien keine geblieben, war in der Urteilsbegründung zu erfahren, die für einen großen Medienauflauf gesorgt hatte. Kamerateams und Vertreter von Printmedien, teilweise auch Mitarbeiter der Justizbehörden, lauschten der Erklärung des Vorsitzenden Richters Wolfgang Fischer.

Von Christiane Krause-Dimmock

Aussagen der Mitbewohner, das Gutachten eines Brandsachverständigen, die Wahrnehmungen von Feuerwehr und Polizei sowie die Aufzeichnung einer Videokamera, mit der eine im ausgebrannten Gebäude betriebene Spielothek geschützt werden sollte, zeichneten ein deutliches Bild der Abläufe, hieß es in der Urteilsbegründung. Auch die Aussage einer Tante des Angeklagten, mit der er in den Stunden vor dem Brand per WhatsApp kommuniziert hatte, rundete den Eindruck zusätzlich ab.

Biografie auf dem Handy

Eine Art handschriftlich verfasster Biografie, die sich über 50 Seiten erstreckt, wollte er ihr schicken. Zu diesem Zweck fotografierte er die Blätter. Diese Aufnahmen wurden später bei der Auswertung seines Mobiltelefons entdeckt. „Er gehe volles Risiko“, soll er der Tante geschrieben haben, obendrein, dass schon alles laufe. Von einer Wut auf die Menschen sei auch die Rede gewesen. Kurz nach 1 Uhr in der Nacht endete der Schriftverkehr. Bis etwa 3 Uhr hat ein Nachbar Musik aus dem Zimmer des Angeklagten vernommen.

Mitbewohner bemerkt Brandgeruch

Gegen 3.26 Uhr zeichnete die Videokamera auf, wie der 26-Jährige mit einer Tasche und einem Koffer das Gebäude verlässt und etwa zehn Minuten später ohne Gepäck zurückkehrt. Rund eine halbe Stunde lang hält er sich danach wieder im Gebäude auf, Zeit die er – wie das Gericht schätzt – nutzte, um das Feuer zu legen. Fast zeitgleich gegen 4 Uhr musste ein Mitbewohner aufstehen. Er bemerkte den Brandgeruch und versuchte die Menschen im Gebäude zu wecken. Rund eine halbe Stunde später löste der Angeklagte Alarm aus.

Diffuse Motive

Seine Einlassungen zur Tat und zur Motivation, die ihn getrieben haben mochte, war diffus. Man habe nicht recht schlau daraus werden können, war zu vernehmen, dass dies auch bei der Eröffnung des Haftbefehls nicht anders gewesen sei. Von wenigen dürren Sätzen, die bei dieser Gelegenheit gefallen seien, sprach der Vorsitzende, der sich obendrein auf die Erkenntnisse stützte, die der Sachverständige beigesteuert hatte. So könne ein Kurzschluss aber auch eine Selbstentzündung ausgeschlossen werden. Ohne die Tat zu beschönigen ließ die Urteilsbegründung auch spüren, dass die verzweifelte Lage, in welcher sich der Mann befunden haben musste, erkannt worden sei. Im Gegensatz zum Pflichtverteidiger, dem wenig Leidenschaft anzumerken war. Selbst bei der Urteilsbegründung wirkte eher gelangweilt.

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