Von Patricia Klatt
Man werde den juristischen Weg weiter verfolgen, das hatte Ulrich Schumann, der erste Vorsitzende der Bürgerinitiative „Sauberes Trinkwasser für Kuppenheim“ (BSTK) bereits im Januar angekündigt. Der fünfte Februar wird nun als ein ganz besonderer Tag in die Geschichte der BSTK eingehen, „denn beim Oberlandesgericht in Karlsruhe ging der Antrag auf Klageerzwingung ein, den wir in vollem Umfang unterstützen“, so Schumann.
Bürgerinitiative sieht Ermittlungsfehler
Die Aufarbeitung der PFC-Belastung in Mittelbaden sei von der Staatsanwaltschaft in Baden-Baden nicht in dem nötigen Maße betrieben worden, Schumann spricht von aus seiner Sicht deutlichen Ermittlungsfehlern. Mitglieder der Bürgerinitiative hatten Ende Januar 2017 bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden Anzeige erstattet gegen den Komposthändler sowie weitere Verantwortliche seines Betriebs als auch gegen Unbekannt wegen Verdachts eines besonders schweren Falls einer Umweltstraftat sowie wegen Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung. Diese Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft abgewiesen, dagegen hatte die BSTK Beschwerde eingelegt.
Antrag umfasst über 120 Seiten
Aber auch die Beschwerde wurde durch die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe abgewiesen. Da die BSTK jedoch davon überzeugt ist, dass die Angelegenheit anders hätte beurteilt werden müssen, wurde nun „über unseren Anwalt, der bereits im vergangenen Sommer Akteneinsicht in die umfangreichen Ermittlungsakten genommen hatte, die über 120 Seiten umfassende Antragsschrift am 5. Februar fristgerecht dem Oberlandesgericht vorgelegt“, so Schumann.
Wir haben nichts unversucht gelassen
Die Antragsschrift setzt sich eingehend mit dem Verlauf der Ermittlungen und insbesondere mit den Begründungen der Einstellungsbescheide auseinander. „Wir können nicht nachvollziehen, dass die Strafverfolgungsbehörde Bedenken hinsichtlich des Vorsatzes des Kompostherstellers haben, der sich über Jahre nicht an die angezeigten und erlaubten Mengen und auch nicht an die stofflichen Vorgaben gehalten hat, sondern von zahlreichen Papierfabriken Abfallstoffe insbesondere Schlämme angenommen und landwirtschaftlich verwertet hat,“ erklärt Schumann.
Klärschlämme nicht mehr im Verdacht
Berücksichtigt wurden auch die Feststellungen aus den Urteilen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom vergangenen Oktober, aus denen sich unzweifelhaft ergibt, dass es sich bei der Kompostfirma um die überwiegende (Mit-)Verursacherin der Verunreinigung mit PFC handelt. Nach diesen Feststellungen scheiden auch andere Ursachen wie Klärschlämme, welche die Staatsanwaltschaft noch als nicht ausschließbar angenommen hatte, aus. Mit dem Antrag soll nicht nur die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Kompostfirma erreicht werden, es wird auch angestrebt, dass die Verantwortlichen der Papierindustrie, welche die belasteten Papierschlämme auf diese Weise entsorgt haben, zur Rechenschaft gezogen werden.
„Ein Klageerzwingungsverfahren wird nicht oft beantragt, trotzdem sind wir optimistisch, auf diesem Weg die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens in Sachen PFC erreichen zu können“, so Schumann. „Ob wir Erfolg haben, wird sich zeigen. Wir haben jedenfalls nichts unversucht gelassen“.