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Mehr Verantwortung für Anlieger

Iffezheimer Gemeinderat ändert Satzung: Räumpflicht neu geregelt

Die neue Streupflichtsatzung in Iffezheim führt dazu, dass ab dem kommenden Winter auch Anlieger ohne Gehwege Schnee räumen und streuen müssen.

Anwohner räumt Gehweg.
Die Streupflichtsatzung hat der Iffezheimer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung geändert. Foto: Tobias Hase picture alliance/dpa/dpa-tmn

Der Iffezheimer Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Streupflichtsatzung geändert. In einigen Bereichen müssen die Anwohner auch ab dem kommenden Winter die Gehwege an Bushaltestellen räumen. In welchen Straßen die Anlieger künftig zuständig sind, wurde jedoch nicht näher benannt.

Wie Bürgermeister Christian Schmid auf Anfrage dieser Redaktion verdeutlicht, wurde die Anzahl der Anlieger bezüglich des Saubermachens rund um Straßenbäume nicht erfasst. Bezüglich der Bushaltestellen gibt es laut dem Rathauschef „unterschiedlichste Situationen“.

Teilweise werden diese wie im Octorfeld oder im Industriegebiet von der Straßenmeisterei geräumt, da es sich um Kreisstraßen handelt. Im Ortsbereich ist größtenteils die Gemeinde selbst Anlieger, weshalb diese Bereiche wie bisher von der Gemeinde geräumt werden.

Gefahrloses Ein- und Aussteigen in Bus muss gewährleistet sein

Beschwerden bezüglich rutschiger Gehwege an Haltestellen habe es in der Vergangenheit nicht gegeben, weil der Bauhof „immer ein Augenmerk auf die ordnungsgemäße Räumung hatte“, so Schmid.

Es müsse so geräumt und gestreut werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen durch eine der Bustüren und ein Zu- und Abgang zum Wartehäuschen gewährleistet ist. Eine Breite von mindestens 1,50 Meter ist erforderlich.

Bei Straßen ohne Gehwegen wird Räumpflicht nach Hausnummern geregelt

Außerdem ist bei Straßen ohne Gehwege nun eine jährliche Räum- und Streupflicht vorgesehen, wobei ungerade Hausnummern in ungeraden Jahren dran sind und gerade Hausnummern in Jahren mit gerader Jahreszahl. Somit könne der verpflichtete Anlieger eindeutig bestimmt werden, heißt es in der Sitzungsvorlage.

Für die Straßenzüge Oertbühlring und Im Rennbahngarten musste ergänzend der Räum- und Streurhythmus festgelegt werden, weil dort die Hausnummern fortlaufend sind.

Schmid geht davon aus, dass die neue Satzung von den Einwohnern umgesetzt wird und der Gemeindevollzugsdienst kein Auge darauf werfen muss: „Wenn sich – entgegen der bisherigen Erfahrungen – künftig durch Nichteinhaltung der Satzung Gefahren ergeben sollten oder Beschwerden eingehen, wird dies unsererseits punktuell überprüft“, ergänzt der Bürgermeister.

Neu aufgenommen in die Satzung wurde außerdem, dass Anlieger auch für das Säubern des unbefestigten Bereichs um Straßenbäume zuständig sind.

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