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Impfpflicht für Masern

Kein Kita-Platz für Kinder ohne Impfschutz in Rastatt

Seit dem 1. März gilt die verpflichtende Masernschutzimpfung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, die in einen Kindergarten oder in die Schule gehen, um andere Kinder wirksam vor der Ansteckung mit Masern zu schützen.

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Seit dem 1. März gilt die Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Foto: dpa

Angesichts der aktuellen Schlagzeilen über das Coronavirus rückt ein anderer Stichtag völlig in den Hintergrund: Seit dem 1. März gilt die verpflichtende Masernschutzimpfung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, die in einen Kindergarten oder in die Schule gehen, um andere Kinder wirksam vor der Ansteckung mit Masern zu schützen.

Alle neuaufzunehmenden Kinder haben einen Nachweis vorzulegen, dass sie gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Der Nachweis kann durch einen Impfausweis („Impfpass“), das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Zeugnis erbracht werden. Wenn ein Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss dies ebenfalls ärztlich bescheinigt werden.

Die BNN sprachen mit Wolfgang Held, leitender Schulamtsdirektor am Staatliches Schulamt Rastatt, zuständig für 132 Schulen zwischen Rastatt und Freudenstadt mit rund 28.000 Schülerinnen und Schülern. Wie haben sich die Schulen auf die neue gesetzliche Vorschrift vorbereitet?

Gleich vorweg: Wer glaubt, durch Nichtimpfen der Schulpflicht zu entgehen und schulfrei davon zu kommen, täuscht sich. „Der Schulbesuch wird nicht verwehrt“, verweist Held auf die im Paragraf 72 des baden-württembergischen Schulgesetzes geregelte Schulpflicht.

Musterschreiben geht an die Eltern

Mitte Februar gingen über das Service Center der Schulverwaltung Hinweise und Formblätter des Kultusministeriums an alle Schulen. Das Staatliche Schulamt Rastatt hat zudem für dieses Thema eine Ansprechpartnerin für alle Schulen benannt.

An die Eltern neu aufzunehmender Schülerinnen und Schüler geht ein Musterschreiben, in dem über das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) informiert wird.

Übergangsfrist bis 31. Juli 2021

Schülerinnen und Schüler, die am 1. März 2020 bereits die Schule besuchen, haben eine Übergangsfrist: Sie müssen der Schulleitung den Nachweis erst bis zum 31. Juli 2021 vorlegen.

Wie hoch die Zahl der nichtgeimpften Kinder vor der Einführung der Masernimpfpflicht war, ist Schulamtsdirektor Wolfgang Held nicht bekannt. „Damit waren Schulen und Schulaufsicht bisher nicht befasst“.

Das Rastatter Gesundheitsamt kennt die genauen Zahlen: Immerhin 94,6 Prozent der Kinder im Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden sind bei der Einschulungsuntersuchung (ESU) gegen Masern geimpft. Die Einschulungsuntersuchung erfolgt ein Jahr vor Beginn der Schulpflicht und ist verpflichtend. „Das ist der einzige Zeitpunkt, an dem man den Impfstatus aller Kinder erfasst“, erklärt Angella-Reka Schuster, Ärztin im Gesundheitsamt.

94,6 Prozent der Kinder sind bei der Einschulungsuntersuchung geimpft

In der Vergangenheit waren Masernerkrankungen selten: Etwa fünf Masernfälle werden jährlich im Rastatter Zuständigkeitsbereich gemeldet.

Auch beim Gesundheitsamt sorgte die Impfpflicht zuletzt für erhöhtes Arbeitsaufkommen: „Wir haben eine Vielzahl von Anfragen gehabt“, bestätigt Angella-Reka Schuster. Nicht erst seit dem Einsetzen der Corona-Welle ist man im Gesundheitsamt deshalb froh, dass es eine Übergangsfrist gibt.

Die Schul- und Kindergartenleitungen müssen Kinder ohne Impfnachweis dem Gesundheitsamt melden. Dieses benachrichtigt zunächst die Eltern, lädt zu einem Gespräch. Bleibt dies ohne Erfolg, kann es auch Bußgelder verhängen, bis zu 2.500 Euro sind möglich.

Bei den nichtgeimpften Kindern handelt es sich zu einem geringen Teil um Kinder, „die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, weil sie eine Schwäche des Immunsystems haben“, so Angella-Reka Schuster. Dazu kommen Kinder, die zuvor im Ausland gelebt haben und nicht geimpft sind. Die größte Gruppe dürften Kinder von erklärten Impfgegnern sein.

Stadt hat die Betreuungsverträge angepasst

„Wir als Träger sehen das ganz unaufgeregt“, verweist die städtische Pressesprecherin Heike Dießelberg auf die rechtliche Lage: Die Betreuungsverträge für die städtischen Kitas wurden angepasst und um den Paragrafen Impflicht ergänzt. „Kinder ohne Impfschutz werden nicht aufgenommen“.

Rund 2.000 Kinder in Alter von einem Jahr bis zum Schulalter besuchen in Rastatt eine Kinderbetreuungseinrichtung. Davon befinden sich 25 Prozent in städtischer Trägerschaft, die anderen Einrichtungen werden von Kirchen, freien oder auch betrieblichen Trägern betrieben.

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