OB-Wahl-Anfechtung: Warum in Rastatt Pippi Langstrumpf grüßen lässt
Als in dieser Woche das Verwaltungsgericht Karlsruhe sich mit der Anfechtung der OB-Wahl in Rastatt befasste, gab es unter den Zeugen Konstruktionen der Wirklichkeit am laufenden Band. Ein Beweis: Pippi Langstrumpf lebt.