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Einspruch zurückgewiesen

Regierungspräsidium bestätigt: Rastatter OB-Wahl ist gültig

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Einspruch gegen die OB-Wahl in Rastatt zurückgewiesen. Monika Müller (SPD) hatte die Stichwahl am 15. Oktober knapp gegen Mitbewerber Michael Gaska (parteilos) gewonnen.

Wer hat künftig im Rastatter Rathaus das Sagen? Bei der OB-Wahl an diesem Sonntag könnte eine Entscheidung fallen.
Die OB-Wahl in Rastatt ist gültig: Dies hat die amtliche Wahlprüfung des Regierungspräsidiums Karlsruhe ergeben. Foto: Egbert Mauderer

„Die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Rastatt am 24. September 2023 und am 15. Oktober 2023 ist gültig.“ Mit diesen Worten hat das Regierungspräsidium Karlsruhe am Mittwochnachmittag den wochenlangen Schwebezustand in der Großen Kreisstadt vorerst beendet.

Am 15. Oktober hatte sich Monika Müller (SPD) in der Stichwahl mit 70 Stimmen Vorsprung gegen Mitbewerber Michael Gaska (parteilos) durchgesetzt. Gegen die Wahl war wenige Tage danach jedoch Einspruch erhoben worden – von wem, ist noch immer nicht öffentlich bekannt.

Die amtliche Wahlprüfung der Kommunalaufsichtsbehörde habe nun aber ergeben, dass die Wahl gültig ist. „Den gegen die Wahl erhobenen Einspruch hat das Regierungspräsidium Karlsruhe als unbegründet zurückgewiesen“, so die Behörde weiter, die sich mit Details derweil zurückhält.

Gegen Entscheidung könnte noch geklagt werden

Die Entscheidung über den Einspruch ist aber noch nicht bestandskräftig, teilt das RP weiter mit. Gegen die Zurückweisung des Einspruchsbescheids kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben werden.

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