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Amt kritisiert fehlendes Konzept

Rastatter Wildvogelstation Fingermann bleibt unbefristet geschlossen

Die Wildvogelstation Fingermann in Rastatt darf weiterhin keine Vögel bei sich aufnehmen: Das Landratsamt hat das im vergangenen Dezember erlassene und zunächst bis 31. Juli geltende Verbot jetzt verlängert – und zwar unbefristet.

Gefährdetes Schwanennest im Blick: Pierre und Kevin Fingermann bei einem Einsatz 2020
Gefährdetes Schwanennest im Blick: Pierre und Kevin Fingermann bei einem Einsatz 2020. Foto: Frank Vetter

„Traurig, dass es so enden muss“, sagt Pierre Fingermann, der die Station aufgebaut und mit seinem Enkel Kevin betrieben hat. Dieser kündigte nun im Gespräch mit unserer Redaktion an, sich nur noch auf Störche und Schwäne konzentrieren zu wollen und dafür einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Der vorläufige Aufnahmestopp war der Höhepunkt einer Entwicklung, die bereits 2019 ihren Anfang nahm, nachdem zwei Anzeigen wegen Missständen bei der Tierhaltung eingegangen waren.

Das Veterinäramt habe anschließend über einen Zeitraum von nahezu zwei Jahren wiederholt festgestellt, „dass die aufgenommenen Vögel in der Einrichtung nicht angemessen tierärztlich versorgt wurden, die Hygiene in den Haltungseinrichtungen mangelhaft war und Tiere unausgewogen oder nicht bedarfsgerecht gefüttert wurden“, wie in der aktuellen Mitteilung nochmals betont wird.

Auch seien Greifvögel teilweise unzureichend auf die Wiederauswilderung vorbereitet worden. Trotz „schwerwiegender Verstöße gegen das Tierschutzgesetz“ sei im vergangenen Jahr von einem generellen Tierhaltungsverbot abgesehen worden.

Landratsamt Rastatt: bis dato kein adäquates Konzept von Wildvogelstation Fingermann

Den bis zum 31. Juli befristeten Aufnahmestopp hatte das Amt als Chance gesehen: Er sollte den Fingermanns Gelegenheit und Zeit geben, „für die Erfüllung der fachlichen und materiellen Anforderungen zum Betrieb der Wildvogelstation zu sorgen“. Gefordert wurde ein plausibles Managementkonzept.

Wie das konkret auszusehen habe, dafür habe man einen schriftlichen Konzeptentwurf zur Verfügung gestellt und mehrfach Unterstützung bei der betriebsspezifischen Anpassung angeboten, teilt das Landratsamt mit. Doch ein prüffähiges Konzept sei bis heute nicht vorgelegt worden. Konsequenz: So lange die Betreiber ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, gibt es keine tierschutzrechtliche Erlaubnis und keine Öffnung.

Pierre und Kevin Fingermann wollen sich auf Störche und Schwäne konzentrieren

Pierre und Kevin Fingermann wollen sich nun gar nicht mehr um eine vollständige Wiederaufnahme ihrer Arbeit bemühen, sondern sich auf Störche und Schwäne konzentrieren. In den nächsten Tagen soll ein entsprechender Antrag eingereicht werden, man sei noch dabei, das Konzept zu vervollständigen. 255 Schwäne habe man in den vergangenen rund fünf Jahren aufgepäppelt, Störche seien es nicht so viele.

Die Fingermanns verweisen auf ihre entsprechende Erfahrung und Expertise gerade auch in Bezug auf diese Vögel. Für Greifvögel aber beispielsweise wie gefordert Lehrgänge zu absolvieren, das sei zu viel – ohne finanzielle Absicherung könne der vollumfängliche Vogelschutz nicht sichergestellt werden, so Kevin Fingermann, der nun in seinem alten Lehrberuf wieder Fuß fassen will. Der Aufwand nur für Störche und Schwäne würde sich dabei noch bewältigen lassen. Gleichwohl sieht er „unsere Arbeit nach all den Jahren kaputtgemacht“.

Laut Landratsamt lebten zuletzt vor dem Aufnahmestopp im Schnitt um die 100 Tiere in der Station. Man sah die beiden überfordert; die Aufgabe sei ehrenamtlich mit ein bis zwei Personen nicht mehr leistbar, hieß es.

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