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Landkreis Rastatt soll für Volkszählung zuständig sein

Zensus-Befragung in Rastatt soll wegen Corona erst 2022 stattfinden

Der Landkreis Rastatt und die Stadt Rastatt wollen für die Zensus-Befragung, die coronabedingt von 2021 ins Folgejahr 2022 verschoben werden soll, eine „einheitliche Erhebungsstelle“ einrichten. 

ARCHIV - 22.08.2019, Baden-Württemberg, Stuttgart: Passanten gehen über die Königstraße. Deutlich mehr Baden-Württemberger werden 2021 bei der Volkszählung nach ihren persönlichen Verhältnissen befragt werden als 2011. Foto: Edith Geuppert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit
Die Volkszählung soll ins Jahr 2022 verlegt werden: In Folge der Corona-Pandemie kann der Zensus zum bisher vorgesehenen Stichtag im Mai 2021 nicht mehr sichergestellt werden. Foto: Edith Geuppert

Aufgrund der Corona-Pandemie soll die für 2021 geplante Zensus-Befragung ins Folgejahr 2022 verschoben werden. Der Stichtag im Mai 2021 könne nicht mehr sichergestellt werden, „weil das Personal in den statistischen Ämtern in erheblichem Umfang für andere Aufgaben abgezogen wurde“. Darüber informierte die Landkreisverwaltung jüngst den Ausschuss für Verwaltung und Finanzen. Gleichwohl halten der Landkreis Rastatt und die Stadt Rastatt daran fest, im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eine „einheitliche Erhebungsstelle“ einzurichten.

Auf Empfehlung der Verwaltung wird der Ausschuss dem Kreistag an diesem Dienstag vorschlagen, den Abschluss der Vereinbarung mit der Stadt Rastatt im Grundsatz zu befürworten. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Stadt die registergestützte Volkszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird, vollständig an den Kreis abgibt. Dieser wäre damit für alle Kommunen in seinem Bereich zuständig.

Kosten des Zensus durch Finanzzuweisungen der Länder gedeckt

Die Stadt wird den Kreis dahingehend unterstützen, dass sie Räume zur Schulung von Erhebungsbeauftragten und zur Einrichtung der Erhebungsstelle in der Platanenstraße 7 in Rastatt bereitstellt. Die Zensus-Erhebungsstelle untersteht dem Landrat und unterliegt der Fachaufsicht des Finanzministeriums und des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg.

Die Kosten des Zensus werden durch Finanzzuweisungen der Länder gedeckt. Die Verwaltung nannte einen Betrag von etwa einer Million Euro. Nach aktuellem Sachstand entfallen auf den Kreis 723.600 Euro für die Haushaltsstichprobe; die Werte für den Sonderbereich liegen noch nicht vor. Letztere fehlen auch für die Stadt Rastatt, bei der für die Haushaltsstichprobe 125.300 Euro veranschlagt sind.

Ziel dieser Vollerhebung ist es, Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation zu gewinnen, auf denen alle politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Planungsprozesse bei Bund, Ländern und Gemeinden aufbauen.

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