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Mehrere Strafanzeigen

16-Jähriger beschädigt mehrere Fahrzeuge mit entwendetem Golf

Nachdem er einen Golf gestohlen hatte, ist ein alkoholisierter 16-Jähriger am Dienstag in Calmbach mit mehreren geparkten Autos und einem Gartenzaun kollidiert. Ihn erwarten nun mehrere Strafanzeigen.

Ein Polizeiauto fährt mit Blaulicht über eine Straße.
Die Polizei hat am Dienstag einen alkoholisierten Jugendlichen mit einem gestohlenen Golf festgenommen. Foto: Monika Skolimowska/zb/dpa/Symbolbild

In den frühen Morgenstunden hat ein 16-Jähriger am Dienstag die Flößerstraße in Calmbach mit einem gestohlenen Golf befahren, hat auf seiner Fahrt mehrere Fahrzeuge beschädigt und einen hohen Sachschaden hinterlassen.

Nach den ersten Ermittlungen flüchtete der 16-Jährige gegen 03.20 Uhr zu Fuß von der Unfallstelle, nachdem er alkoholisiert und ohne Führerschein am Steuer eines Golfs mit fünf parkenden Pkw und einem Gartenzaun kollidiert war. Den Golf hatte der Jugendliche zwischen 02.45 Uhr und 03.20 Uhr samt Fahrzeugschlüssel bei einem Einbruch in der Kleinenztalstraße entwendet.

In diesem Zusammenhang stahl er auch die Geldbörse des Fahrzeugbesitzers samt EC-Karte und Bargeld im niedrigen dreistelligen Bereich. Der Sachschaden an den beschädigten Fahrzeugen wird mit derzeitigem Stand auf rund 60.000 Euro beziffert. Am Golf entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Dieser war nach den vielen Kollisionen nicht mehr fahrtüchtig.

Jugendlicher Täter war schwer alkoholisiert

Im Zuge der polizeilichen Fahndung konnte der zunächst flüchtige 16-Jährige durch Polizeibeamte im Bereich Kleinenztalstraße festgenommen werden. Bei seinem Fluchtversuch zog er sich leichte Verletzungen zu, als er über einen Zaun kletterte. Die beim Wohnungseinbruch entwendeten Gegenstände konnten noch bei ihm aufgefunden werden.

Ein Alkoholvortest ergab einen Wert von über ein Promille, weiterhin lagen Anzeichen auf den Konsum von Betäubungsmitteln vor. Der Jugendliche musste eine Blutprobe abgeben. Es erwarten ihn nun mehrere Strafanzeigen, unter anderem wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl, Gefährdung des Straßenverkehrs, Verkehrsunfallflucht und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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