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Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Baden-Württemberg hebt Kontrolle der dritten Corona-Impfung fast überall auf

Die allgemeine Corona-Impfpflicht ist gescheitert. So blieb es dabei, dass nur Beschäftigte in der Pflege einen Impfnachweis vorlegen mussten. Nun soll es wie in Bayern eine Erleichterung geben.

Manfred Lucha (Bündnis 90/Die Grünen), Minister für Gesundheit in Baden-Württemberg, spricht.
Manfred Lucha, Minister für Gesundheit in Baden-Württemberg, hatte immer bedauert, dass der Bundestag sich auf keine erweiterte Impfpflicht etwa für Ältere einigen konnte. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Die meisten Beschäftigten in Kliniken und Pflegeheimen im Südwesten müssen keine dritte Corona-Impfung nachweisen. Gesundheitsminister Manne Lucha will damit die Einrichtungen und die Gesundheitsämter von bürokratischem Aufwand entlasten.

Der Grünen-Politiker sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Da die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Jahresende auslaufen soll, wäre die Kontrolle von Personen ohne entsprechende Nachweise bis dahin nicht abschließend möglich.“ Lucha gibt damit einer Forderung der Krankenhausgesellschaft und des Landkreistags nach. Jedoch gelte die Befreiung nur für Beschäftigte, die vor dem 1. Oktober 2022 eingestellt worden sind, stellte der Minister klar.

Hintergrund für diesen Termin ist, dass von Anfang Oktober an die gesetzliche Regelung des Bundes vorsieht, dass nur noch dreifach geimpfte Menschen oder mindestens zweifach Geimpfte mit überstandener Infektion als vollständig immunisiert gelten. „Von den Menschen, die aktuell in betroffenen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern beschäftigt sind, muss in Baden-Württemberg allerdings kein erneuter Nachweis über das Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes verlangt werden“, erklärte Lucha.

Nur neu eingestellte Personen müssen drei Impfungen vorweisen

Er folgt damit der Regelung im Nachbarland Bayern. „Nur Personen, die neu eingestellt werden sollen, müssen ab dem 1. Oktober den Leitungen der Einrichtungen einen Nachweis vorlegen, der den dann geltenden strengeren Anforderungen genügt.“ Bisher reichten zwei Impfungen aus.

Die Pflege-Impfpflicht gilt seit Mitte März. Kliniken, Heime und Einrichtungen, Praxen und ambulante Dienste müssen seither Mitarbeitende beim Gesundheitsamt melden, die nicht geimpft oder genesen sind oder bei denen es Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Nachweise gibt.

Lucha hatte die Regelung immer gegen Kritik verteidigt und bedauert, dass der Bundestag sich auf keine erweiterte Impfpflicht etwa für Ältere einigen konnte. Nun sagte er: „Impfen ist auch weiterhin wichtig zur Verhinderung schwerer Verläufe und wir werben nicht nur dafür, sondern unterstützen von Seiten des Landes auch weiterhin die Durchführung von Impfungen tatkräftig.“

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