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Zum Schutz vor Angriffen

Baden-Württemberg: Kandidatenanschrift nicht mehr auf Wahlzetteln

Das Innenministerium hat am Dienstag die Verordnung erlassen, künftig die Anschrift von Kommunalwahlkandidaten nicht mehr auf den Stimmzetteln anzugeben.

Ein Wähler steckt bei einer Wahl seinen Wahlzettel in eine Urne.
Ein Wähler steckt bei einer Wahl seinen Wahlzettel in eine Urne. Foto: Bernd Weißbrod/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa/Symbolbild

Zum Schutz vor Angriffen auf Kommunalpolitiker wird künftig die Anschrift der Kandidaten bei Kommunalwahlen nicht mehr auf den Stimmzetteln stehen. Eine entsprechende Verordnung sei am Dienstag in Kraft getreten, wie das Innenministerium verkündete. Statt der vollständigen Adresse wird bei Bürgermeisterwahlen demnach nur noch der Wohnort angeben. Bei Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen werde zusätzlich der Ortsteil angegeben, da dies für die Wählerinnen und Wähler ein maßgebliches Entscheidungskriterium darstellen könne.

„Immer wieder sind Kandidatinnen und Kandidaten bei Kommunalwahlen sowie kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt“, betonte Innenminister Thomas Strobl (CDU).

Sie werden beleidigt, bedroht oder gar angegriffen. Als Landesregierung nehmen wir das nicht tatenlos hin
Thomas Strobl
Innenminister

Straftaten gegen Amtsträger

Im Jahr 2022 verzeichnete das Ministerium 100 Straftaten gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in Baden-Württemberg, darunter eine Gewaltstraftat.

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