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Mit Bescheinigung

Baden-Württemberg übernimmt Kosten für Corona-Tests von Grenzpendlern

Wenn ein Nachbarland zum sogenannten Hochinzidenzgebiet oder zum Virusvarianten-Gebiet erklärt wird, übernimmt das Land Baden-Württemberg bei Grenzpendlern die Kosten für Corona-Tests.

Ein medizinischer Mitarbeiter entnimmt einer Frau einen Abstrich für einen Corona-Test.
Ein medizinischer Mitarbeiter entnimmt einer Frau einen Abstrich für einen Corona-Test. Foto: Moritz Frankenberg/dpa/Symbolbild

Das gilt für Menschen, die wegen der Arbeit, Ausbildung oder zum Studium aus Baden-Württemberg in das betroffene Nachbarland müssen - oder in die andere Richtung pendeln. Sie müssen gemäß bundesweiten Bestimmungen ein negatives Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 48 Stunden ist.

Die Antigen-Schnelltests könnten Pendler in Hausarztpraxen und Corona-Schwerpunktpraxen durchführen lassen. Um nichts dafür zu zahlen, müssen die Betroffenen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, „dass die Anwesenheit am Arbeitsplatz zwingend nötig ist und kein Homeoffice oder vergleichbare Regelungen möglich sind“.

„Wir wollen gewährleisten, dass Einreisen aus beruflichen Gründen weiterhin möglich bleiben“, erklärte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Mittwoch in Stuttgart. Das sei im Interesse der heimischen Wirtschaft und gut für den europäischen Lebens- und Wirtschaftsraum.

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