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Corona-Pandemie

Sorge um Omikron: An Schulen und Kitas in Baden-Württemberg soll mehr getestet werden

Noch mehr Menschen, noch mehr Tests. Baden-Württemberg zieht die Corona-Teststrategie an Schulen und Kitas nach den Weihnachtsferien an. Zu groß ist die Angst vor der Omikron-Variante und vor Kinder und Jugendlichen, die aus dem Urlaub zurückkommen. Auch für das Personal ändert sich etwas

Eine Mitarbeiterin einer Teststation führt einen Corona-Schnelltest durch.
In der ersten Schulwoche sollen Schüler ohne Auffrischungsimpfung täglich getestet werden. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Trotz der besonders ansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus soll an den Schulen und Kitas nach den Weihnachtsferien so lange wie möglich unterrichtet und betreut werden.

Um unkontrollierte Ausbrüche zu verhindern und Unterricht in Präsenz anzubieten, werden Kinder und Jugendliche vom kommenden Montag, 10. Januar, an und für zunächst sechs Wochen an baden-württembergischen Schulen und Kitas stärker getestet.

Außerdem soll der Kreis der Menschen erweitert werden, die sich regelmäßig auf das Virus testen lassen müssen, teilten das baden-württembergische Kultus- und das Gesundheitsministerium am Mittwoch in Stuttgart mit.

Der Ministerrat muss noch zustimmen, wie es weiter hieß. Ziel sei es, die Corona-Verordnung zum 10. Januar 2022 anzupassen. Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) sagte den Schulen zudem zu, selbstständiger über Maßnahmen entscheiden zu können.

Einfache Formel: Getestet wird, wer noch nicht geboostert ist

Auf eine einfache Formel gebracht: Getestet wird nun, wer noch nicht geboostert ist. Nach den Plänen der Ministerien sollen alle Schülerinnen und Schüler ohne eine Auffrischungsimpfung („Booster“) in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien täglich untersucht werden, sofern an ihren Einrichtungen Antigenschnelltests angeboten werden.

Schulen, die auf PCR-Pooltests setzen, sollen wenn möglich weitere Antigenschnelltests anbieten, heißt es zudem in einem Schreiben des Kultusministeriums an die öffentlichen und privaten Schulen und Schulkindergärten.

Immunisierte Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter seien nur mit einer „Booster“-Impfung von einer Testpflicht ausgenommen. Ausnahmen gelten auch für Genesene mit mindestens einer Impfung. Die neue Strategie soll zusätzlich gegen womöglich infizierte Reiserückkehrer schützen.

Von der zweiten Woche bis zu den Faschingsferien ab 25. Februar sind laut Ministerien drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Testungen für die Kinder und Jugendlichen verpflichtend, sofern sie nicht geboostert sind.

Corona-Test an jedem Präsenztag für nicht geboostertes Personal

Auch das Personal an Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege muss sich von Montag an umstellen, sollte es nicht geboostert sein. Für Angestellte und andere werden dann Tests an jedem Präsenztag vorgeschrieben. Das Land stellt für sie zudem aus dem eigenen Bestand insgesamt weitere 2,6 Millionen FFP2-Masken zur Verfügung. Nach wie vor sei aber auch das Tragen einer sogenannten OP-Maske erlaubt, betonte das Kultusministerium.

„Nach aktuellen Erkenntnissen wissen wir, dass die Auffrischungsimpfung einen erheblichen Beitrag zum Gesundheitsschutz liefert“, argumentierten Kultusministerin Schopper und Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Es sei auch wichtig, sich schon vor der Rückkehr an die Schulen oder Kitas testen zu lassen, um die Sicherheit weiter zu erhöhen, hieß es weiter. „Das Verhalten jeder und jedes Einzelnen ist mit Omikron noch bedeutender geworden.“

Präsenzunterricht: selbstständige Entscheidungen in Baden-Württemberg

In der Hälfte der Bundesländer hat nach der Weihnachtspause der Unterricht wieder begonnen. Millionen weitere Schülerinnen und Schüler kehren nächste Woche zurück, darunter auch in Baden-Württemberg. In allen Bundesländern ist Präsenzunterricht geplant.

Flächendeckende Schulschließungen wie vor einem Jahr haben die Ampel-Parteien mit Änderungen am Infektionsschutzgesetz ausgeschlossen.

Einige Bundesländer überlassen es den Einrichtungen selbst, wie sie vorgehen. Dazu gehört nun auch zum Teil Baden-Württemberg. Denn Schulleitungen sollen nach dem Willen von Schopper selbstständiger entscheiden können, ob sie im Zweifelsfall vorübergehend für einzelne Klassen oder auch die gesamte Schule zum Fernunterricht wechseln oder diesen mit Präsenzunterricht kombinieren.

Allerdings müsse die Schulaufsichtsbehörde in diese Entscheidung eingebunden werden, heißt es in dem Schreiben des Ministeriums. Klassenfahrten und andere mehrtägige Veranstaltungen sind bis mindestens Ende März verboten.

Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungszentren, die Klassenstufen neun und zehn von Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Abschlussklassen sollen grundsätzlich im Präsenzunterricht bleiben.

Mit diesen neuen Regelungen kommt das Land auch den Forderungen des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) entgegen. „Niemand weiß besser als die Schulen, was vor Ort hinsichtlich der Infektionslage und Personalsituation möglich ist“, sagte der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand.

Omikron-Variante grassiert auch in Baden-Württemberg

Die derzeit grassierende Omikron-Variante des Virus könnte Studien zufolge zwar ansteckender, aber insgesamt weniger gefährlich sein als zunächst befürchtet. Sie ist zur dominierenden Variante im Südwesten geworden.

Nach einer Abfrage des Gesundheitsministeriums bei den Laboren in Baden-Württemberg wird bei über 50 Prozent aller SARS-CoV-2 Diagnosen die Omikron-Variante nachgewiesen.

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