Da in Baden-Württemberg ab diesem Montag die dritte Pandemiestufe gilt, treten strengere Regeln in Kraft. Darüber informiert die Landesregierung auf ihrer Internetseite.
- Maskenpflicht: Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt „in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen, wie Fußgängerzonen oder Marktplätzen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien“. Zudem überall, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann sowie „in allen für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen von öffentlichen Einrichtungen“.
- Kontaktbeschränkung: Ansammlungen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. Dies gilt auch für private Zusammentreffen. Die Beschränkung auf zehn Personen gilt nicht, wenn alle miteinander verwandt sind oder im gleichen Haushalt Leben.
- Private Feiern: Mehr als zehn Personen dürfen ebenfalls nur teilnehmen, wenn alle Personen aus maximal zwei Haushalten kommen.
- Veranstaltungen: Die Landesregierung begrenzt die Teilnehmerzahl von öffentlichen Veranstaltungen auf 100 Personen.
- Schulen: Ab diesem Montag gilt in allen Schulen ab der Jahrgangsstufe 5 eine Maskenpflicht im Unterricht für Lehrer und Schüler.