Es gibt Steuern, die ihren ursprünglichen Zweck schon lange nicht erfüllen. Manche finden sie skurril, andere ärgern sich über die teils uralten Zahlungspflichten und halten sie für illegitim. Die geltende Schaumweinsteuer, die einst ein Kaiser zur Finanzierung seiner Kriegsflotte erfand, ist solch ein Beispiel. Die Tanz- oder Vergnügungssteuer ist auch ein Relikt aus alten Zeiten: Welchen Sinn hat sie noch? Ebenso fragwürdig erscheint heute das Recht der Kommunen, Geld von Hundebesitzern einzutreiben.
Die Hundesteuer wurde mal eingeführt, um eine verantwortungsvolle Tierhaltung zu fördern und den Aufwand zur Beseitigung des Tierkots in den Straßen zu finanzieren. Ihre soziale und wirtschaftliche Lenkungswirkung ist jedoch nicht messbar. Wer seinen Hund ungehindert dessen Geschäft verrichtet lässt, wird mindestens schief angeschaut. Und Hundekot-Tüten gibt es an vielen Ecken. So viel Arbeit mit der Reinhaltung der Straßen dürften die Städte also gar nicht haben.
Garantierte Einnahmequelle für Kommunen
Und was das Tierwohl angeht: Wer als Hundehalter nicht taugt, sich aber dennoch einen Vierbeiner anschaffen will, den wird die jährliche Steuer von einigen Dutzend bis ein paar Hundert Euro gewiss nicht aufhalten. Da sollte man besser die Hundesteuer abschaffen und einen einheitlichen nationalen Hundeführerschein einführen. Aber welche Kommune wird in wirtschaftlich schwierigen Zeiten schon auf eine garantierte, nicht zweckgebundene Abgabe verzichten?
Darum sprudelt diese kleine Einkommensquelle weiter. Fair ist das nicht. Wenn das Halten eines Hundes laut Bundesfinanzministerium „über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht“ und deshalb die Besitzer etwas kosten soll, müsste das nicht auch für die „Luxusgüter“ Katzen, Wellensittiche, Hamster und Kaninchen gelten?