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Landtag

Einschränkung antisemitischer Demos nahe Synagogen

In einer Abstimmung hat der Landtag entschieden, dass antisemitische und antiisraelische Demonstrationen nicht mehr in der Nähe von Synagogen stattfinden dürfen.

Ein siebenarmiger Leuchter (Menora) mit einem Davidstern in einer Synagoge.
Ein siebenarmiger Leuchter (Menora) mit einem Davidstern in einer Synagoge. Foto: David Inderlied/dpa/Symbolbild

Der Landtag hat sich mit großer Mehrheit für eine Einschränkung judenfeindlicher Demonstrationen auf Plätzen alter Synagogen ausgesprochen. Grüne, CDU, SPD und FDP stimmten am Donnerstag für einen gemeinsamen Entschließungsantrag. Auch aus der AfD-Fraktion gab es Zustimmung dafür, teils enthielten sich AfD-Abgeordnete aber auch oder stimmten dagegen. In dem Antrag geht es um „Veranstaltungen und Demonstrationen, die etwa auf Plätzen alter Synagogen stattfinden, um damit die jüdische Geschichte zu verunglimpfen“. Jüdische Erinnerungs- und Begegnungsorte müssten besonders geschützt werden. Versammlungsbehörden und Polizei müssten im Umgang mit antiisraelitischen und antisemitischen Versammlungen unterstützt und sensibilisiert werden.

Auch das Demonstrationsrecht habe seine Grenzen dort, wo die Würde anderer beginne, sagte CDU-Fraktionschef Manuel Hagel. Grenzüberschreitungen müssten untersagt werden. Antisemitische Hetze und Gewalt dürfe auf den Straßen und Plätzen unseres Landes nicht geduldet werden, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU).

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