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Kompromissvorschlag der Polizei

Gewerkschaft offen für Antidiskriminierungsgesetz in Baden-Württemberg

Das Antidiskriminierungsgesetz in Baden-Württemberg soll kommen. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt zwar dessen Umsetzung allerdings mit einem Kompromissvorschlag.

In Polizei-Westen gekleidete Polizisten stehen in der Stadt.
Die Gewerkschaft der Polizei fordert eine Verifizierung des Vorwurfs, bevor gegen einen Beamten ermittelt werde. (Symbolbild) Foto: Silas Stein/dpa/Archivbild

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Baden-Württemberg zeigt sich unter gewissen Bedingungen offen für das geplante Antidiskriminierungsgesetz. Landeschef Gundram Lottmann machte nun einen Kompromissvorschlag: Wenn Vorwürfe gegen einen Polizisten erhoben werden, müsste damit zunächst seine Dienststelle konfrontiert werden, und nicht der Beamte selbst, sagte Lottmann der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.

Erst wenn sich Vorwürfe weiter bestätigten, werde gegen den Beamten ermittelt. „Dann können wir das soweit mittragen.“ Richteten sich die Ermittlungen hingegen sofort gegen den Beamten, könne dieser in der Zeit nicht befördert werden und sich auf keine Stelle bewerben, kritisierte Lottmann. Ein derartiger Karrierestopp müsse verhindert werden. „Wenn sich die Vorwürfe in Luft auflösen, hat der Beamte keinen Schaden erlitten.“

Im Koalitionsvertrag haben Grüne und CDU ein landeseigenes Antidiskriminierungsgesetz angekündigt – ein Zugeständnis der CDU an die Grünen. Es soll Benachteiligungen wegen der Hautfarbe und anderer Merkmale verhindern und eine Ergänzung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Bundesebene sein. In Berlin gibt es bereits seit 2020 ein landeseigenes Antidiskriminierungsgesetz. Es soll Klagen erleichtern, wenn sich Menschen von Polizisten, Sachbearbeitern oder anderen Behördenvertretern ungerecht behandelt fühlen.

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