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Urteil noch nicht rechtskräftig

Giftmüll-Endlagerung in Deponie im Elsass vorerst gestoppt

In der Deponie Stocamine in Wittelsheim nahe Mulhouse wurde seit 1999 in 535 Metern Tiefe Giftmüll gelagert. Seit im Jahr 2002 ein Feuer ausbrach, ist die Anlage geschlossen. Das Berufungsgericht in Nancy schob der weiteren Lagerung nun einen Riegel vor.

TO GO WITH AFP STORY BY CEDRIC SIMON
A picture taken on November 24, 2014 in Wittelsheim, shows on a board the name of French Stocamine waste storage center at the main entrance of the site located in a former salt mine where industrial waste had been stocked for many years. Toxic waste left, on November 24, for the first time, the controversed site of Stocamine in France. AFP PHOTO / SEBASTIEN BOZON (Photo by SEBASTIEN BOZON / AFP)
Zukunft fraglich: Das Schild am Haupteingang des Giftmülllagers in Wittelsheim. Foto: AFP

Ein französisches Gericht hat die Endlagerung von giftigem Müll in der umstrittenen elsässischen Untertagedeponie Stocamine vorerst gestoppt. Das Berufungsgericht Nancy erklärte am Freitag die Entscheidung der zuständigen Präfektur, die Abfälle auf Dauer in der ehemaligen Mine zu belassen, für nichtig. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Monaten können die Prozessparteien laut einer Gerichtssprecherin dagegen vor den Staatsrat, das oberste französische Verwaltungsgericht, ziehen.

In Säcken und Tonnen lagern 42.000 Tonnen Müll

In der Deponie Stocamine in Wittelsheim nahe Mulhouse wurde seit 1999 gegen den Protest von Umweltschützern und Bürgerinitiativen Giftmüll wie Zyankali, Arsen und Quecksilber gelagert. Am 10. September 2002 brach in 535 Metern Tiefe ein Feuer aus, das erst nach Tagen gelöscht werden konnte. Seither ist die Anlage geschlossen. Die Deponie war auf bis zu 320.000 Tonnen giftigen Mülls ausgelegt. Zuletzt befanden sich knapp 42.000 Tonnen Müll darin, gelagert in großen Säcken und Tonnen, wie aus einem Lagebericht hervorgeht, den die Region Grand Est veröffentlicht hat.

Umweltschützer fürchten Giftstoffe im Grundwasser

Gegen die Endlagerung des Mülls geklagt hatten die europäische Körperschaft Elsass und Umweltschutzorganisationen. Das Berufungsgericht stützte sich in seiner Entscheidung auf finanzielle Argumente. Es sei nicht sichergestellt, dass die staatliche Betreibergesellschaft MDPA auf Dauer über genügend Geld verfüge, um das Projekt gut zu Ende zu bringen und die Anforderungen, die möglicherweise erst in Zukunft anfielen, bewältigen zu können. Der Präfekt hätte vor der Erlaubnis zur Endlagerung zudem eine neue Prüfung der finanziellen Situation der Gesellschaft veranlassen müssen, was aber nicht geschehen sei.

Umweltschützer fürchten, dass aus der Mine Giftstoffe ins Grundwasser gelangen könnten. Die Präfektur hatte stets argumentiert, es sei riskanter, die Abfälle zu bergen, als sie unterirdisch abzuschirmen.

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