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Hoffmeister-Kraut fordert Aufhebung

„Lockdown durch die Hintertür“? CDU-Minister kritisieren Beherbergungsverbot

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und Tourismusminister Guido Wolf haben sich entschieden gegen das Beherbergungsverbot ausgesprochen und zweifeln dessen rechtliche Grundlage an.

Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) bei einem Termin.
Widerstand von der Wirtschaftsministerin: Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) hält das Beherbegrungsverbot für unverhältnismäßig und fordert seine Aufhebung für Geschäftsreisende. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Zwei CDU-Minister der Landesregierung haben das Beherbergungsverbot kritisiert und Ausnahmen für Geschäftsreisende gefordert. Wie auch die Opposition in Baden-Württemberg forderte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut nun eine Aufhebung des Verbots für Geschäftsreisen. Diese seien im Frühjahr möglich gewesen und sollten auch jetzt uneingeschränkt möglich sein, teilte eine Sprecherin des Ministeriums dazu gegenüber dem Südwestrundfunk (SWR) am Montagabend mit.

Auch Tourismusminister Guido Wolf hält das Beherbergungsverbot für „zunehmend ungeeignet“, wie er dem SWR sagte. Die Regelung sei im Südwesten zu einer Zeit eingeführt worden, als es nur wenige Risikogebiete gab. Nun werde das Verbot für die Hotels zu einem „Lockdown durch die Hintertür“. Wolf besteht deshalb ebenfalls auf Ausnahmen für Geschäftsreisende. Zudem sieht er auch die rechtliche Grundlage für das Verbot kritisch. Die Ansteckungsgefahr in Hotels sei gering. Daher stelle sich die Frage, ob die Verordnung vor Gericht Bestand habe, sagte er dem SWR.

Eine Übernachtung in Hotels oder Gaststätten im Land ist derzeit nur erlaubt, wenn man einen negativen Corona-Test vorlegen kann, der nicht älter als 48 Stunden ist.

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