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Zusätzliche Zeugenaussage nötig

Neue Geduldsprobe: Schwimmlehrer-Prozess könnte sich bis Sommer 2023 verzögern

Am Montag gingen noch alle von einer schnellen Entscheidung im Schwimmlehrer-Prozess aus. Nun müssen die Opferfamilien womöglich bis zum Sommer 2023 warten.

Arbeitsstätte und Tatort: In Schwimmbädern missbrauchte der verurteilte Serientäter seine Opfer. Ob er nach seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommt, bleibt womöglich bis Sommer 2023 ungeklärt.
In Schwimmbädern missbrauchte der verurteilte Serientäter seine Opfer. Foto: N/A

Im Prozess um den Baden-Badener Schwimmlehrer und Sexualstraftäter kommt es zu einer weiteren Geduldsprobe: Die neue Verhandlung über die Sicherungsverwahrung muss aufs nächste Jahr verschoben werden.

Wie berichtet, hat der Verteidiger kurzfristig beantragt, dass auch ein Gefängnis-Psychologe aus Offenburg als Zeuge aussagt. Es geht um die Frage, welche Einsicht der verurteilte Serientäter zeigt und ob er bereit ist, eine Therapie zu machen.

Es könnte sogar Sommer werden, bis die Entscheidung darüber fällt, ob der verurteilte Serientäter nach seiner Haftstrafe auf freien Fuß kommt. „Voraussichtlich im ersten oder zweiten Quartal 2023“ soll die Hauptverhandlung nun erneut beginnen, teilte die Pressesprecherin des Landgerichts Baden-Baden mit.

Die Familien der Opfer warten seit vier Jahren auf eine klärende Entscheidung. Der pädophil veranlagte Serientäter war bereits 2018 wegen 130-fachen Kindesmissbrauchs zu zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Neuverhandlung muss 2023 nochmal von vorne beginnen

Allerdings hatte der Bundesgerichtshof in der Revision das Urteil in einem Punkt beanstandet: Die Sicherungsverwahrung sei teils unzureichend begründet. Deshalb muss eine andere Strafkammer am Landgericht neu hierüber verhandeln.

Die Corona-Pandemie verzögerte die Neuauflage mehrfach. „Die Familien können nicht damit abschließen, solange die entscheidende Frage der Sicherungsverwahrung nicht geklärt ist“, sagte Opferanwältin Ulrike Schwarz, als am Montag dieser Woche nun die Neuauflage mit der Vernehmung des psychiatrischen Gutachters begann.

Nur zwei Verhandlungstage waren geplant. Doch dann kam der Antrag, den Psychologen zu hören – und in diesem Jahr ließ sich kein Termin mehr finden, an dem alle Prozessbeteiligten Zeit haben. In strafrechtlichen Prozessen dürfen jedoch höchstens drei Wochen zwischen zwei Verhandlungstagen liegen. Daher geht 2023 das Ganze nochmal von vorne los.

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