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Modellfall Freiburg

Parkgebühren für Anwohner sollen vor das Bundesverwaltungsgericht

Teils drastische Erhöhungen bei den Gebühren fürs Anwohnerparken sorgen für heftige Diskussionen. Im Fall Freiburg soll nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig soll über die Gebühren für das Anwohnerparken in Freiburg entscheiden. Ein Urteil könnte Signalwirkung haben. Foto: Jan Woitas/dpa

Über die Rechtmäßigkeit der Anwohnerparkgebühren in Freiburg sollen nach dem Willen eines Klägers und FDP-Stadtrats Deutschlands oberste Verwaltungsrichter urteilen. Sascha Fiek will laut einem Bericht der „Badischen Zeitung“ (Donnerstag online), dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Gebührensatzung prüft.

„Wer A sagt, muss auch B sagen“, sagte er dem Blatt. „Dann hat man Rechtssicherheit.“ Bundesweit würden viele Kommunen mit Spannung erwarten, ob die Freiburger Gebührenordnung vor Gericht Bestand hat.

Auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur reagierte Fiek zunächst nicht. Laut dem Bericht hat er eine Spendenkampagne im Internet gestartet, um einen Teil der Prozesskosten decken zu können.

Ende vergangenen Jahres hatte die Stadt die Gebühren für einen Anwohnerparkausweis von jährlich 30 auf in der Regel 360 Euro erhöht. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hatte einen Eilantrag des Stadtrates gegen diese Neuregelung zurückgewiesen. Fiek sieht in den Zusatzkosten für viele Menschen eine unzumutbare Belastung. Die Verwaltung habe keine Begründung für die Erhöhung anhand fachlicher Kriterien und nachvollziehbarer Berechnungsgrundlagen vorgelegt.

Die Gebührenregelung ziele in zulässiger Weise darauf ab, den innerstädtischen Verkehr und damit den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren, argumentierte der VGH. Überdies werde mit der Bewohnerparkgebühr der besondere Vorteil ausgeglichen, der den Bewohnern durch die Befreiung von den obligatorischen allgemeinen Parkgebühren und von Parkzeitbegrenzungen entstehe. (Az. 2 S 809/22)

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