Skip to main content

Oberlandesgericht Stuttgart

„Querdenken“-Initiator Ballweg muss weiter in U-Haft bleiben

Wegen des Verdachts des Betrugs und der Geldwäsche sitzt der Initiator der „Querdenken“-Proteste seit Monaten in U-Haft. Dies wird vorerst auch so bleiben.

„Freiheit für Michael Ballweg“ steht auf dem Schild einer Teilnehmerin einer Demonstration.
„Freiheit für Michael Ballweg“ steht auf dem Schild einer Teilnehmerin einer Demonstration. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild

Der „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Stuttgart habe auf die weitere Haftbeschwerde einen neuen, der aktuellen Sach- und Beweislage angepassten Haftbefehl erlassen, teilte eine Sprecherin am Montag mit. Der Strafsenat sehe den Beschuldigten nach dem derzeitigen Ermittlungsstand des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Im Übrigen sei die Haftbeschwerde als unbegründet verworfen worden.

Der Haftbefehl des 1. Strafsenats ersetze den des Amtsgerichts Stuttgart, teilte die Sprecherin weiter mit. Dieser hatte bislang auf Betrug gelautet. Wie lange die Ermittlungen insgesamt noch andauern werden, konnte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht sagen. Vor geraumer Zeit hatte schon das Landgericht Stuttgart eine Haftbeschwerde verworfen.

Betrugsverdacht in Höhe von 640.000 Euro

Ballweg sitzt seit dem 29. Juni wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Bei einer Durchsuchung Ende Juni hatten sich laut Behörden-Angaben konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Ballweg sich mit seinen Vermögenswerten ins Ausland absetzen wollte. Nach damaligen Angaben aus Justizkreisen bestand der Verdacht des Betruges in Höhe von rund 640.000 Euro sowie der Geldwäsche in Höhe von rund 430.000 Euro.

nach oben Zurück zum Seitenanfang