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Corona-Regeln

Regionale Corona-Hotspots in Baden-Württemberg nicht möglich

In Baden-Württemberg kommen regionale Corona-Hotspots mit schärferen Auflagen nicht infrage. Das hat eine rechtliche Prüfung des Sozialministeriums ergeben.

Wie es nach dem 2. April in Sachen Corona-Regeln in Baden-Württemberg weiter geht, ist noch unklar.
Ein Abstrich für das Testverfahren auf das Coronavirus. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Die Voraussetzungen, die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes formuliert werden, würden im Südwesten nicht erfüllt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Sonntag aus Koalitionskreisen in Stuttgart.

Anders als etwa in Mecklenburg-Vorpommern, wo diese Regelung nach dem 2. April greifen soll, sei die Klinikdichte im Südwesten viel höher. Das heißt, für den Fall einer Überlastung der Krankenhäuser in einem Stadt- oder Landkreis könnten Patienten relativ problemlos in Nachbarkreise verlegt werden.

Noch unklar, wie es nach dem 2. April weiter geht

Ein Regierungssprecher sagte der dpa, die Prüfungen seien noch nicht abgeschlossen. „Wir beraten am Montag, wie es nach dem 2. April weitergeht.“

Hintergrund ist die neue bundesweite Rechtsgrundlage, die die Ampel-Koalition unter offenem Protest der Länder vor kurzem in Kraft gesetzt hatte. Sie verweisen auf die hohe Zahl der Neuinfektionen.

Zunächst können alle Länder noch eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen, in der bisherige Regeln bestehen bleiben. Danach fallen voraussichtlich so gut wie alle Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen weg.

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