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Fragen und Antworten

Welche Corona-Regeln ab 20. März in Baden-Württemberg wegfallen und welche noch bleiben

Der „Freedom Day“ ist erstmal verschoben. Dennoch wird auch in Baden-Württemberg deutlich gelockert. Maskenpflicht und 3G-Regel bleiben aber für eine Übergangszeit noch erhalten. Was man jetzt wissen muss.

Ein Hinweisschild zum Tragen von Schutzmasken hängt an einer Tür.
In Baden-Württemberg gilt mindestens bis zum 2. April noch eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen.  Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Die Corona-Infektionszahlen steigen und steigen, trotzdem fallen in Deutschland am 20. März so gut wie alle Einschränkungen im Kampf gegen die Pandemie weg. Viele Länder halten das für unverantwortlich.

Auch Baden-Württemberg klammert sich an eine Übergangsfrist, um zumindest bis zum 2. April noch an Maßnahmen festzuhalten. Dennoch fallen auch hier wichtige Corona-Auflagen weg. Das sieht die neue Verordnung des Landes vor, die das Staatsministerium am Freitagabend notverkündete. Die Verordnung tritt schon an diesem Samstag, 19. März, in Kraft und hebt diese Auflagen damit einen Tag eher auf als bundesweit vorgesehen.

Nico Pointner und Elvira Weisenburger haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen.

Was ändert sich jetzt konkret?

Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen entfallen nun auch für Ungeimpfte. Außerdem sind die Kapazitätsbeschränkungen für öffentliche Veranstaltungen aufgehoben. Im Innen- wie im Außenbereich ist damit Kulturanbietern oder Fußballclubs wieder volle Auslastung möglich. Hygienekonzepte müssen die Veranstalter allerdings weiterhin vorhalten.

Die bisherige Unterscheidung von Basis-, Alarm- und Warnstufe mit daran gekoppelten Folgen für unterschiedliche Gesellschaftsbereiche gibt es ab Samstag nicht mehr. Das neue Infektionsschutzgesetz der Ampel-Regierung im Bund, das am Freitag beschlossen wurde, bietet für die meisten bisherigen Maßnahmen keine Rechtsgrundlage mehr.

Muss ich noch meinen Impfnachweis im Restaurant vorzeigen?

Ja. Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt bis zum 2. April weiterhin eine 3G-Pflicht (geimpft, genesen oder getestet). Das betrifft ebenso Gastronomie, Beherbergungsbetriebe sowie Kultur-, Freizeit- und sonstige Einrichtungen, Messen oder Ausstellungen.

Auch für körpernahe Dienstleistungen und Angebote außerschulischer und beruflicher Bildung bleibt die 3G-Pflicht bestehen. In Diskotheken und Clubs darf nur Zutritt erhalten, wer geimpft oder genesen ist und zusätzlich einen negativen Test vorweist (2G plus).

Wo muss ich noch Maske tragen?

Bundesweit gilt die Maskenpflicht auf absehbare Zeit noch in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr. In Baden-Württemberg gilt mindestens bis zum 2. April noch eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen.

Auch in Schulen und an Kitas soll zumindest für die zweiwöchige Übergangsfrist weiterhin Maske getragen werden. Wie es danach weitergeht, könne aktuell niemand seriös sagen, betont ein Sprecher von Sozialminister Manfred Lucha (Grüne).

Wie sehen die Vorgaben für die Tests in Schulen und Kitas ab nächster Woche aus?

Die verpflichtenden Tests für die nicht geboosterten Schüler wird von drei auf zwei wöchentlich reduziert. Nach Infektionsfällen in der Klasse oder Gruppe musste bisher an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen getestet werden – diese Regel entfällt nun.

Gilt weiterhin die Testpflicht am Arbeitsplatz?

Nein, diese strikte Pflicht entfällt. Das Bundeskabinett hat eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet. Demnach sollen Arbeitgeber ab 20. März selbst aufgrund der örtlichen Infektionslage einschätzen, welche Sicherheitsmaßnahmen in ihrem Betrieb nötig sind. Laut dem Stuttgarter Sozialministerium gilt künftig lediglich eine Pflicht, Tests anzubieten.

Krankenhausbesucher müssen derzeit einen tagesaktuellen zertifizierten Schnelltest vorlegen. Ist das weiterhin erforderlich?

Ja, auch nach den Lockerungen müssen Menschen, die einen Patienten in der Klinik besuchen wollen, weiterhin einen Corona-Testnachweis vorlegen. Die Testpflicht an Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen wird fortgeführt.

Wie steht es um den Impfschutz der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine?

„Stand jetzt gehen wir davon aus, dass zwei von zehn Geflüchteten grundimmunisiert sind“, erklärt Luchas Sprecher. „Die anderen sind ungeimpft oder mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft.“ Solche Imfpstoffe ohne EU-Zulassung, zum Beispiel Sputnik oder der chinesische Impfstoff Sinovac, könnten nicht berücksichtigt werden.

Wie kommen die Flüchtlinge zu einer Impfung?

In den Landeserstaufnahmeeinrichtungen und dem zentralen Ankunftszentrum werden nach Angaben des Sozialministeriums zusätzliche Mobile Impfteams eingesetzt. Außerdem stehen demnach in allen Kreisen mobile Impfteams für einen Einsatz in den Unterkünften bereit, die bei Bedarf auch landkreisübergreifend eingesetzt werden können. Geflüchtete, die privat untergebracht sind, könnten problemlos alle gängigen Impfmöglichkeiten nutzen.

Was passiert nach dem 2. April?

Nach dem 2. April müssen die Länder regionale Hotspots ausrufen, wenn sie im Kampf gegen die Pandemie noch Beschränkungen erlassen wollen. Die Hotspots müssen von den Länderparlamenten erklärt werden. Der Bundesregierung zufolge können auch ganze Bundesländer zum Hotspot erklärt werden.

Baden-Württemberg hat die Regelung im Bundesrat für handwerklich schlecht erklärt; Verunsicherung, Streit und Klagen seien vorprogrammiert. Zudem greife sie erst, wenn es eigentlich schon zu spät sei.

Wie ist derzeit die pandemische Lage in Baden-Württemberg?

Ziemlich düster. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Donnerstag laut Landesgesundheitsamt bei 1.927,1 Ansteckungen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche. Der tatsächliche Wert dürfte wegen einer nach wie vor hohen Dunkelziffer deutlich höher sein.

Im Vergleich zum Vortag meldete die Stuttgarter Behörde 41.389 neue Infektionen. Seit Beginn der Pandemie erhöhte sich damit die Zahl der registrierten Fälle auf 2.636.980. Selbst den höchsten Pandemiebekämpfer im Land hat es nun erwischt: Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) hatte am Donnerstag einen positiven PCR-Test.

Auf den Intensivstationen im Land lagen am Donnerstag laut Behörde 251 Covid-Patientinnen und -Patienten, 11,4 Prozent der Intensivbetten waren mit Covid-Erkrankten belegt. Bei beiden Werten waren die Unterschiede zu Vortag und Vorwoche gering.

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