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Unterrichtsstart nach den Ferien

Schulbeginn mal anders: Kultusministerium veröffentlicht Corona-Leitfaden für Schulen

Im Südwesten dürften die Schulhöfe im Januar weitestgehend leer bleiben. Um beim Start nach den Weihnachtsferien nicht den Überblick zu verlieren, gibt es jetzt einen Weg durch das Regel-Dickicht.

„Coronavirus“ steht auf einer Tafel in einem leeren Klassenzimmer.
Die Regeln zum Schulstart im Südwesten sorgen für große Verwirrung. Eltern und Schüler müssen daher genau hinschauen. (Symbolbild) Foto: Armin Weigel/dpa/Symbolbild

„Schule hat begonnen“ heißen Kampagnen regelmäßig zum Ende der Ferien. Das ist von Montag an auch in Baden-Württemberg der Fall. Allerdings herrschen in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie besondere Regeln. Einfach Ranzen packen und rein in die Schule ist in diesem Jahr für zehntausende Schüler nicht drin, wenn die Ferien am Montag, 11. Januar, enden.

Einheitliche Regeln gibt es nicht, denn während die einen bis frühestens Ende des Monats warten müssen, bis sie sich auf dem Schulhof wiedersehen, kommen die anderen bereits früher zusammen, sofern es die Corona-Lage zulässt. Das verwirrt vor allem ältere Schüler. Hier ist das Wichtigste in Kürze:

Für wen geht am Montag der Unterricht los?

Eigentlich für alle, die Kitas in Baden-Württemberg bleiben aber noch zu. In Schulen beginnt der verpflichtende Fernunterricht. In Ausnahmefällen können Schulen aber schon ab der zweiten Januarwoche mit dem Präsenzunterricht beginnen. Das gilt laut Kultusministerium für alle Abschlussklassen. „Für sie kann ab 11. Januar ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden, sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist“, erklärt Kultusministerin Susanne Eisenmann.

Wer gehört zur Abschlussklasse?

Schüler der Klassenstufen 9 und 10, die im laufenden Schuljahr ihre Abschlussprüfung ablegen werden, gelten als Abschlussklassen. Aber auch angehende Abiturienten. Außerdem der erste Oberstufenjahrgang, das sind die Elftklässler im G8-Zug und die Zwölftklässler im System der G9. Beide Jahrgänge sammeln schon Notenpunkte für das angestrebte Abitur. Die Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen sowie Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sind ebenfalls Teil dieser Gruppe.

Wie sollen Grundschüler ab Montag unterrichtet werden?

In der ersten Woche sollen Grundschüler analog oder digital mit Materialien zu Hause lernen. Bislang war es zum Beispiel eine Möglichkeit, Arbeitsaufträge als Papierpaket zu verteilen, Material per Mail zu verschicken sowie Videos, Apps oder die Lernplattform Moodle zu benutzen. Sie steht allen Schulen zur Verfügung. Zudem soll es eine Notbetreuung geben.

Was sind Gründe für Präsenzunterricht ab Montag?

Welche Gründe zwingend sind, ist nicht abschließend geklärt. „Die Beurteilung einer solchen Einzelfallentscheidung liegt bei der Schulleitung“, teilt das Kultusministerium mit. Naheliegend wäre zwar, dass bereits ab der kommenden Woche Klausuren geschrieben werden. Aber das sei vor dem 18. Januar nur in besonders begründeten Einzelfällen erlaubt, also zum Beispiel, wenn sich die Zahl der Klausuren sonst ballen würde.

Die Schulen können ihre Halbjahreszeugnisse aber auch bis Ende Februar verzögern und Noten nur wegen mündlicher Leistungen vergeben oder Klassenarbeiten ins neue Halbjahr verschieben.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, sogenannte Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche sowie motorische Entwicklung bleiben geöffnet. Sie können den Regelbetrieb fortführen und öffnen am 11. Januar. Das kritisieren zuvor einige Eltern, die sich wegen der Ansteckungsgefahr Sorgen machten.

„Gerade diese Schülerinnen und Schüler gehören oft zur Risikogruppe und können meist keine Schutzmaske tragen, müssen aber ohne den notwendigen Sicherheitsabstand betreut werden“, bemängelt auch der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg. Allerdings seien andere froh über die Wiederöffnung, weil sie ihre schwerstbehinderten Kinder dann nicht mehr alleine pflegen müssten.

Wie geht es dann weiter?

Für die meisten Schüler gibt es bis mindestens Ende Januar statt Präsenz- nur Fernunterricht. Für Kita-Kinder, Grundschüler und Abschlussklassen soll das nicht gelten. Sie sollen am 18. Januar wieder öffnen, „wenn wir nächste Woche Klarheit über die Infektionszahlen haben und es vertretbar ist“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Entschieden werde am Donnerstag.

Das wäre dann ein Sonderweg. Die meisten Bundesländer lassen auch solche Schulen geschlossen. Derzeit gehen die Infektionszahlen zurück, wenngleich nur sehr leicht. Wann die Schwelle für den Präsenzunterricht erreicht ist, hat die Regierung noch nicht geäußert. Es scheint aber sicher, dass es nicht nur auf die Inzidenz ankommt, das heißt wie viele Menschen je 100.000 Einwohner in einer Region sich binnen einer Woche mit dem Coronavirus angesteckt haben.

Der Realschullehrerverband hatte unter anderem nachvollziehbare Richtwerte, ab denen in Wechselunterricht oder Präsenzunterricht eingestiegen werden kann, gefordert. Außerdem war die Idee entstanden, Unterricht in leerstehenden Hotels abzuhalten. Hier zeigte das Kultusministerium jedoch Zurückhaltung. „Konzepte lassen sich nur umsetzen, wenn sie pragmatisch sind und der schulischen Realität entsprechen“, heißt es vom Ministerium. Zum Unterrichten würden nicht nur Flächen oder Räume benötigt, sondern auch eine funktionierende Infrastruktur. Tafeln, Beamer oder auch Fachräume sowie eine pädagogische Umgebung könnten beim Unterricht in Hotels nicht gewährleistet werden.

Müssen Kinder in die Schule gehen?

Nach Angaben des Kultusministeriums können Eltern ihre Kinder zu Hause behalten, wenn Schüler Angst vor einer Ansteckung haben. Die Schulpflicht sei zwar nicht aufgehoben, die Präsenzpflicht seit Juli 2020 allerdings schon. Es gibt also Ausnahmen zum Beispiel für Eltern und Kinder, die zu Risikogruppen gehören oder aus anderem Grund große Angst vor Ansteckung haben.

„Es gilt die Regel, dass Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, dies der Schule formlos anzeigen können“, ergänzt eine Ministeriumssprecherin. Bislang gebe es allerdings nur wenige Fälle. Im vergangenen Herbst nahmen demnach rund ein Prozent der Schüler dauerhaft nicht am Präsenzunterricht teil.

Wer darf Notbetreuungen in Anspruch nehmen?

In Kitas und für Schüler der Klassen eins bis sieben wird eine Notbetreuung nur für Kinder angeboten. Sie betrifft Eltern, die zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, teilt das Ministerium mit. Eltern müssten nachweisen, dass beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind, ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben.

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