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„Querdenker“-Demo in Stuttgart

Staatsrechtler: Verbot der „Querdenker“-Demo war möglich

Bei einer „Querdenker“-Demo mit bis zu 15.000 Teilnehmern am vergangenen Samstag in Stuttgart wurde weitgehend gegen die aktuellen Corona-Auflagen verstoßen. Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis widerspricht jetzt den Aussagen der Stadt: Die Demonstration hätte durchaus verboten werden können.

Ulrich Battis, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht.
Für Ulrich Battis, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, wäre ein Verbot der Demonstration auf jeden Fall möglich gewesen. Foto: Karlheinz Schindler/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Im Streit um die ausgeuferte Demonstration gegen die Corona-Auflagen am Osterwochenende in Stuttgart widerspricht der Berliner Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Ulrich Battis der Stadt. Es habe durchaus die Möglichkeit gegeben, die Großdemonstration mit bis zu 15.000 Teilnehmern vom vergangenen Samstag zu untersagen, sagte er den „Stuttgarter Nachrichten“. „Nach meinen Informationen habe ich keine Zweifel daran, dass das Land mit seiner Auffassung im Recht ist, dass die Demonstration hätte verboten werden können“, ergänzte Battis.

Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit hat Vorrang

Erfahrungen bei ähnlichen Veranstaltungen unter anderem in Berlin und Kassel hätten gezeigt, dass sich die Veranstalter nicht an die geltenden Auflagen hielten. „Dass dies in Stuttgart auch so kommen wird, war von vornherein klar“, sagte Battis. Es sei „Unsinn“, sich in Pandemiezeiten auf die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit zu berufen. Hier habe bei Missachtung der Auflagen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Dritter eindeutig Vorrang.

Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) verteidigt dagegen die Haltung der Stadt. Er betont, es habe vor der Versammlung auf der Grundlage der Anmeldungen keinen rechtlich begründbaren Ansatz gegeben, ein Versammlungsverbot auszusprechen. Die gegenteilige Rechtsauffassung des Sozialministeriums sei „nicht nachvollziehbar“. Innenminister Thomas Strobl (CDU) will die Umstände rund um den Protest der Bewegung „Querdenken 711“ aufarbeiten und prüfen lassen, ob solch „gefährliche Veranstaltungen“ in der Corona-Pandemie erlaubt werden müssen. Am kommenden Montag (12. April) beschäftigt sich zudem der Innenausschuss des baden-württembergischen Landtags in einer Sondersitzung erneut mit den „Querdenkern“.

Mehr als 1000 Polizisten waren am Samstag zusammen mit Einheiten aus anderen Bundesländern und der Bundespolizei im Einsatz gewesen. Sie schritten wegen der Verstöße gegen die Corona-Regeln aber kaum ein.

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