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Baden-Württemberg

Warnstufe fast erreicht: Einschränkungen für Ungeimpfte wohl ab Freitag

Angesichts der steigenden Corona-Ansteckungszahlen und der angespannten Lage auf den Intensivstationen geht Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) von schärferen Einschränkungen für Ungeimpfte schon ab kommenden Freitag aus.

Krankenschwestern und Pflegekräfte arbeiten im besonders geschützten Teil der Intensivstation des Universitätsklinikums Greifswald.
„Ich rechne tatsächlich damit, dass die für das Erreichen der Warnstufe erforderliche Zahl der Corona-Kranken auf Intensivstationen schon am Mittwoch erreicht werden könnte“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.  Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

„Ich rechne tatsächlich damit, dass die für das Erreichen der Warnstufe erforderliche Zahl der Corona-Kranken auf Intensivstationen schon am Mittwoch erreicht werden könnte“, sagte Lucha am Dienstag.

„Wenn der Wert dann am Donnerstag nicht wieder unter 250 sinkt, rufen wir am Freitag, also nach zwei Werktagen, die Warnstufe aus.“

Nach der Corona-Verordnung treten strengere Maßnahmen für ungeimpfte Menschen automatisch landesweit in Kraft, wenn der Wert von 250 an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen erreicht oder überschritten wird.

In Baden-Württemberg gelten wohl bald wieder Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Dann würden für Ungeimpfte unter anderem wieder Kontaktbeschränkungen gelten. Zudem müssten Menschen, die weder gegen das Virus geimpft noch von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, in vielen Bereichen negative PCR-Tests vorweisen.

Die Zahl der Covid-Fälle auf den Intensivstationen war am Montag binnen eines Tages um zehn weitere Infizierte auf 230 (Stand 16 Uhr) gestiegen.

Die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz lag am selben Tag bei 3,8 – das ist die Zahl der Menschen, die pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche mit Corona-Symptomen in eine Klinik kommen. Liegt sie an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen bei 8,0 oder darüber, ist das ebenfalls ein Kriterium für die Corona-Warnstufe.

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