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Meinung

von Martin Ferber

Keine Schikane

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war umstritten, aber nötig

Für eine allgemeine Impfpflicht gab es im Bundestag keine Mehrheit, beschlossen wurde lediglich eine Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich. Das sorgte für massive Kritik.

Ein Mitarbeiter der Asklepios Klinik wird von einem Kollegen mit dem Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft zum Ende des Jahres aus.
Zweck erfüllt: Zum Jahresende läuft die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich aus. Foto: Sven Hoppe/dpa

Umstritten war sie von Anfang an. Wie alle staatlich verordneten Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus löste auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht für alle Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich massive Proteste aus. Von einer Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und einem Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung war die Rede, Beschäftigte kündigten an, in Scharen den Beruf zu wechseln, Betreiber warnten vor einem Zusammenbruch der Pflege.

Der Sturm der Entrüstung fiel in sich zusammen

Wenn die Impfpflicht nun zum Jahresende ausläuft, vollzieht sich dies eher geräuschlos. Wieder einmal wurde nicht so heiß gegessen wie gekocht. Der Sturm der Entrüstung war laut, aber er fiel in sich zusammen. Der Massenexodus blieb aus, ebenso der Kollaps.

Zum einen weil ein Großteil der Beschäftigten ohnehin längst geimpft war, zum anderen weil auch die örtlichen Gesundheitsämter weitestgehend zurückhaltend auftraten und nur in extremen Ausnahmesituationen Beschäftigungs- und Betretungsverbote aussprachen. In der Regel fanden sich innerhalb der Einrichtungen Lösungen, wenn sich jemand partout nicht impfen lassen wollte.

Herdenimmunität wurde in rascher Zeit erreicht

Als die Impfpflicht eingeführt wurde, dominierte noch die gefährliche Delta-Variante. Doch sie wurde von der Omikron-Variante verdrängt, die eher mildere Krankheitsverläufe verursacht, auch wenn die Gefahr von Long Covid nicht zu verharmlosen ist. Zudem ist ein Großteil der Bevölkerung mittlerweile geimpft oder genesen, sodass die so wichtige Herdenimmunität in rascher Zeit erreicht werden konnte.

Und es ist zu attestieren, dass Omikron trotz Impfung eine Infektion auslösen kann, es also keinen 100-prozentigen Schutz vor einer Ansteckung und samt Weiterverbreitung gibt. Daher kann auf die verpflichtende Impfung verzichtet werden, wenn weiterhin andere Schutzmaßnahmen wie Testung, Mund-Nase-Schutz und Abstandsregeln eingehalten werden.

Schutz der Alten und Kranken war nötig

Sinnlos, gar überflüssig war die Maßnahme dennoch nicht. Der Schutz der Kranken, Alten und Bedürftigen war nötig. Niemand konnte im Frühjahr vorhersagen, wie sich die Pandemie entwickelt. Gerade von Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich sollte man diesbezüglich eine besondere Sensibilität und hohes Verantwortungsbewusstsein erwarten.

Am Übergang von der Pandemie zur Endemie sind Lockerungen möglich. Erreicht wurde dieser Zustand aber nicht durch den Egoismus der wenigen, sondern durch die Bereitschaft der vielen, die Maßnahmen zum Schutz der besonders Schwachen mitzutragen. Dazu gehörte auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Sie war keine Schikane, sondern ein Baustein für eine schnelle Rückkehr zur Normalität. Sie hat ihren Zweck erfüllt.

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