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Andrang in Karlsruhe und Pforzheim

17 Listen oder eine: Kommunalwahl der großen Unterschiede

Bei der Kommunalwahl in großen Städten gibt es Bewerberlisten in zweistelliger Zahl. Anders sieht es zuweilen in ländlichen Regionen aus.

Blütenpracht für den Pforzemer Seckel: Auch vor dem Pforzheimer Rathaus herrscht Frühlingsstimmung.
Im Pforzheimer Gemeinderat gibt es 40 Sitze, um die sich 661 Kandidatinnen und Kandidaten aus 17 Parteien und Gruppen bewerben. Foto: Renan Sarah Frankenreiter

Für das Zählen der Stimmen bei Gemeinderatswahlen braucht es Menschen mit einem Sinn für Zahlen. Beispiel Pforzheim. Dort stehen 17 Listen mit insgesamt 661 Bewerbern zur Wahl für die 40 Sitze des kommunalen Gremiums. Hinzu kommt, dass der Wähler seine 40 Stimmen auf Bewerber verschiedener Listen verteilen und bei einzelnen Bewerbern anhäufen kann. Das fordert zunächst den Wähler, dann die Wahlhelfer und schließlich die Politik. Schon etwa 1,5 Prozent der Stimmen reichen voraussichtlich, damit eine Partei oder Gruppe zumindest einen Bewerber in den Gemeinderat bekommt. In Pforzheim waren es nach der Wahl 2019 schon 13. Jetzt dürften es mehr werden, was politische Entscheidungen nicht unbedingt beschleunigt.

Bekannte Parteien und viele Bürgerlisten

Bei den 17 Parteien und Gruppierungen handelt sich einerseits um die ganze Bandbreite der bundesweit vertretenen Organisationen. Hinzu kommen die Freien Wähler in der bekannten Struktur als Vereinigung, aber auch in der in Baden-Württemberg nicht so prominenten Form der Freie Wähler Partei. Außerdem gibt es verschiedene Bürgerlisten, aber auch eine eigene Frauenliste.

Seebach
Seebach ist das Gegenbild zu Pforzheim – im „Mummelseedorf“ gibt es bei der Kommunalwahl nur eine Einheitsliste. Foto: Roland Spether

Statt vieler Parteien eine Einheitsliste

Der Gegenentwurf, wenn man so will, zum fast schon massenhaften Antreten von Listen und Bewerbern wie in Pforzheim, aber ähnlich in Karlsruhe – dort treten 15 Parteien und Gruppierungen an – findet sich in kleinen Gemeinden. Die Gemeinde Seebach im Ortenaukreis nennt sich selbst „Mummelseedorf“. Dort gab es nach der Wahl 2019 die Fraktionen CDU, Freie Wähler und Unabhängige Seebacher Bürgerliste. Im neuen Gemeinderat wird es nur eine Fraktion geben, denn in Seebach kandidieren die Bewerber auf einer gemeinsamen Liste, der Seebacher Bürgerliste. Genauso verhält es sich in Weisenbach im Murgtal. Dort kommen CDU und Freie Wähler auf einer Bürgerliste zusammen.

„Es geht um gute Ideen“

„Warum machen wir das?“, heißt es auf der Homepage der Seebacher Bürgerliste, „Weil es in Seebach um die guten Ideen geht, nicht darum, zu welcher Gruppierung jemand gehört.

Das Wahlverfahren sorgt dafür, dass die zehn Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen direkt in den Gemeinderat kommen.“ 18 Kandidatinnen und Kandidaten treten am 9. Juni zur Kommunalwahl an und werden in alphabetischer Reihenfolge auf der Wahlliste aufgeführt sein.

Einheitsliste: kein erkennbarer Trend

Auch in anderen Großstädten des Landes zeigt sich das Phänomen der vielen Listen: In Stuttgart gibt es 18 Parteien und Gruppen, die um Wählerstimmen kämpfen. Auf der anderen Seite vermag der Gemeindetag Baden-Württemberg keinen Trend dahin gehend zu erkennen, dass die Einheitsliste in kleineren Gemeinden üblich würde. Dem stünden „Heterogenität und unterschiedliche örtliche Faktoren“ entgegen.

Zweierlei Wahlrecht

Die Einheitslisten schlagen dort, wo es sie gibt, auf das Wahlrecht durch. Überall dort, wo mehrere Listen antreten, besteht die Möglichkeit des Stimmenübertrags (panaschieren) und der Häufung von bis zu drei Stimmen für einen Bewerber (kumulieren). Die Verteilung der Mandate erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht.

Das lässt sich bei Einheitslisten nicht anwenden. Deshalb gilt dort das Mehrheitswahlrecht. Panaschieren scheidet ohnehin aus – es gibt ja nur eine Liste – und zudem darf man auch nicht kumulieren. Eine Stimme pro Bewerber ist zulässig, die Mandate verteilen sich entsprechend der erhaltenen Stimmen. 

Einheitsliste für den Ortschaftsrat

Das Phänomen der Einheitsliste ist auch bei der Wahl zu Ortschaftsräten zu beobachten. Konkretes Beispiel: Bühl-Eisental. Dort gab es 2019 und 2014 noch je drei Listen mit je 15 Bewerbern – jetzt ist die Einheitsliste „Zusammen für Eisental“ am Start.

Im Bühler Stadtteil Weitenung ist es die Liste „Gemeinsam für Weitenung“, deren Kandidaten sich dem Votum der Bürger stellen. Auch in diesem Fall gilt das Mehrheitswahlrecht. Bezüglich des Gemeinderates gilt für die Stadtteilbürger hingegen das Verhältniswahlrecht.

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