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Meinung

von Martin Ferber

Urteile im NSU-Prozess rechtskräftig

Nach BGH-Urteil gegen Zschäpe: Die politische Aufarbeitung muss weitergehen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Urteile im NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und zwei weitere Mittäter bestätigt. Die braune Terrorzelle NSU ist damit Geschichte. Doch die politische Aufarbeitung muss weitergehen.

Die Angeklagte Beate Zschäpe sitzt im Gerichtssaal im Oberlandesgericht. Nach über fünf Jahren und mehr als 430 Prozesstagen wurden im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München die Urteile gesprochen. Die als Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) bezeichnete Terrorgruppe hatte zwischen den Jahren 2000 und 2007 zehn Menschen in Deutschland ermordet. +++ dpa-Bildfunk +++
Rechtskräftig verurteilt: Der BGH hat die Revision von Beate Zschäpe, dem einzigen noch lebenden Mitglied der rechtsextremistischen Zwickauer Terrorzelle NSU, verworfen. Foto: Peter Kneffel/dpa

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