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Meinung

von Theo Westermann

Gericht sieht gewisse Autonomie beim Landtag

Demokratische Spielregeln auch in der Konfrontation

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gegen die AfD stärkt den Landtag, gibt aber richtigerweise keinen Freibrief

Anton Baron (vorne), Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag von Baden-Württemberg, steht vor einer Urteilsverkündung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg in einem Gerichtssaal, hinter ihm nehmen Richter und eine Richterin des Verfassungsgerichtshofs ihre Plätze ein. Im Streit um die Besetzung eines Gremiums der Landeszentrale für politische Bildung ist die AfD-Fraktion mit einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert. +++ dpa-Bildfunk +++
Anton Baron (vorne), Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag, muss vor dem Verfassungsgerichtshof eine Niederlage hinnehmen. Foto: Marijan Murat/dpa

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