Der Vereinsanwalt habe die Klageerwiderung folgen lassen, nun warte man auf einen Termin am Landgericht Karlsruhe zur mündlichen Erörterung des Streitfalls. Der KSC hatte Ende Dezember den langfristigen Vertrag mit dem Vermarkter aus Hamburg zum 31. März aufgekündigt und sich dabei auf ein Sonderkündigungsrecht berufen. Lagardère bezeichnete die Kündigung als „unwirksam“. Der KSC hat laut Geschäftsführer Michael Becker zwischenzeitlich die Vermarktung in die eigenen Hände genommen, werde diese mit dem 1. April übernehmen und sich für diese Aufgabe personell verstärken.
Bisher keine Strafe für Pyros zum Wildpark-Abschied
Derweil hat der DFB infolge der Pyro-Parade beim Wildpark-Abschiedsspiel Anfang November nach wie vor keine Strafe gegen den KSC ausgesprochen. Zur Information dieser Zeitung, dass der Verband die Sache gegen eine Zahlung in Höhe von 4 000 Euro auf sich beruhen lassen wolle, wollte sich Wellenreuther am Dienstag nicht äußern. Der Verein beharre demnach auf dem Standpunkt, dass das kontrollierte Abbrennen von Feuerwerkskörpern beim damals begangenen Anlass nach dem Heimspiel gegen Würzburg in die Zuständigkeit des Fan-Dachverbands Supporters falle.